BAT     Bundes-Angestelltentarifvertrag
(Bund, Länder, Gemeinden)
Vom 23. Februar 1961 (GMBl. S. 137),
i.d.F. des 78. Änderungstarifvertrages vom 31. Januar 2003
 
Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts
- Manteltarifliche Vorschriften
(BAT-O
vom 10. Dezember 1990 (GMBl. S. 234),
i.d.F. des Änderungstarifvertrags Nr.13 vom 31. Januar 2003
Anmerkung des Programmautors:
Der BAT und der BAT-O haben die gleiche Paragraphenfolge und viele Paragraphen

sind gleichlautend. Es bot sich daher an, in den einzelnen Paragraphen des BAT-West
darzustellen, wo und wie der BAT-O abweicht. Abweichungen des BAT-O wurden jeweils
innerhalb eines Absatzes dargestellt. Enthält ein Absatz keinen BAT-O-Hinweis, besteht
bezüglich dieses Absatzes Textübereinstimmung zwischen BAT-West und BAT-O.

 

§§

Inhaltsübersicht

I Geltungsbereich
1
Allgmeiner Geltungsbereich
2
Sonderregelungen
3
Ausnahmen vom Geltungsbereich
II Arbeitsvertrag
4
Schriftform, Nebenabreden
5
Probezeit
III Allgemeine Arbeitsbedingungen
6
Gelöbnis
7
Ärztliche Untersuchung
8
Allgemeine Pflichten
9
Schweigepflicht
10
Belohnungen und Geschenke
11
Nebentätigkeit
12
Versetzung, Abordnung, Zuweisung
13
Personalakten
14
Haftung
IV Arbeitszeit
15
Regelmäßige Arbeitszeit
Arbeitszeitverkürzung durch freie Tage - gestrichen ab 1. Januar 2003 -
Teilzeitbeschäftigung
16
Arbeitszeit an Samstagen
Nichtdienstplanmäßige Arbeit
17
Überstunden
18
Arbeitsversäumnis
V Beschäftigungszeit, Dienstzeit
19
Beschäftigungszeit
20
Dienstzeit
21
Ausschlußfrist
VI Eingruppierung
22
Eingruppierung
23
Eingruppierung in besonderen Fällen
Bewährungsaufstieg im Bereich des Bundes und im Bereich der TdL
Fall­grup­penaufstieg
24
Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit
25
Prüfungserfordernis
VII Vergütung
26
Bestandteile der Vergütung
Bemessungsgrundsätze für die Grundvergütung im Bereich VkA für die unter die Anlage 1a fallenden Angestellten
27
Grundvergütung
28
Grundvergütung der Angestellten zwischen 18 und 21 bzw. 23 Jahren
29
Ortszuschlag
30
Gesamtvergütung der Angestellten unter 18 Jahren
31
gestrichen
32
gestrichen
33
Zulagen
Wechselschicht- und Schichtzulagen
34
Vergütung Nichtvollbeschäftigter
35
Zeitzuschläge, Überstundenvergütung
36
Berechnung und Auszahlung der Bezüge, Vorschüsse
VIII Sozialbezüge
37
Krankenbezüge
Anzeige- und Nachweispflichten
38
Forderungsübergang bei Dritthaftung
39
Jubiläumszuwendung
40
Beihilfen bei Geburts-, Krankheits- und Todesfällen, Unterstützungen
41
Sterbegeld
IX Reisekostenvergütung, Umzugskostenvergütung, Trennungsentschädigung (Trennungsgeld)
42
Reisekostenvergütung
43
Besondere Entschädigung bei Dienstreisen an Sonntagen und Feiertagen
44
Umzugskostenvergütung, Trennungsentschädigung (Trennungsgeld)
45
gestrichen
46
X Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung
46
Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung
XI Urlaub, Arbeitsbefreiung
47
Erholungsurlaub
48
Dauer des Erholungsurlaubs
Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit
49
Zusatzurlaub
50
Sonderurlaub
51
Urlaubsabgeltung
52
Arbeitsbefreiung
Fortzahlung der Vergütung bei Arbeitsausfall in besonderen Fällen
XII Beendigung des Arbeitsverhältnisses
53
Ordentliche Kündigung
54
Außerordentliche Kündigung
55
Unkündbare Angestellte
56
Ausgleichszulage bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit
57
Schriftform der Kündigung
58
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Vereinbarung
59
Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
60
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Erreichung der Altersgrenze, Weiterbeschäftigung
61
Zeugnisse und Arbeitsbescheinigungen
XIII Übergangsgeld
62
Voraussetzungen für die Zahlung des Übergangsgeldes
63
Bemessung des Übergangsgeldes
64
Auszahlung des Übergangsgeldes
XIV Besondere Vorschriften
65
Dienstwohnungen (Werkdienstwohnungen)
66
Schutzkleidung
67
Dienstkleidung
68
Sachleistungen
69
Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften im Bereich der VKA
70
Ausschlußfrist
XV Übergangs- und Schlußvorschriften
71
Übergangsregelung für die Zahlung von Krankenbezügen
72
Übergangsregelungen
73
Schlußvorschriften
74
Inkrafttreten und Laufzeit des Tarifvertrages

Sonderregelungen
Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte
Sonderregelungen: Zeitangestellte

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch den Bundesminister des Innern,
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch die Vorsitzende des Vorstandes,
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

vertreten durch den Vorstand,

einerseits

und
 

der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr
- Hauptvorstand-,
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft
-Hauptvorstand-

andererseits
 
 

wird folgender Tarifvertrag geschlossen:
 

BAT-O
Der Tarifvertrag BAT-O ist in gleichlautenden Urkunden mit
a) der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV), diese zugleich handelnd für die
Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die
Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft (GGLF) und
b) der Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen Dienst (Deutsche Angestelltengewerkschaft
(DAG), Marburger Bund (MB) und Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbänden des öffentlichen
Dienstes (GGVöD)

abgeschlossen.