Dienstfahrten
Dienstfahrten sind die entweder generell - über Dienstplan, Rahmendienstanweisung oder Stundenplan - oder einzeln vom Dienstvorgesetzten angeordnete Fahrten im Rahmen des dienstlichen Auftrages.
Die anfallenden Reisekosten dieser Dienstfahrten werden nach den jeweiligen Bestimmungen erstattet.
=> Rechtsverordnung zum Dienstreisekostengesetz (DRG RVO)
Im steuerlichen Sinne sind Dienstfahrten alle Fahrten, die in einem dienstlichen Zusammenhang stehen. Evtl. betrifft dies viel mehr Fahrten, als die, welche bei der Arbeitgeberin abgerechnet werden können.
Diese dienstlichen Fahrten können unter Angabe der jeweiligen Begündung als Werbungskosten beim Lohnsteuerjahresausgleich / der Einkommensteuerklärung angesetzt werden.
=> Fahrtkosten bei geteiltem Dienstauftrag
=> Großkundenabo der DB
=> Kaskoversicherung
=> Lohnsteuer / Einkommensteuer
=> Reisekosten