Bonusmeilen auf Dienstflügen stehen dem Arbeitgeber zu
Das höchste deutsche Arbeitsgericht (Az.: 9 AZR 500/05) hat entschieden, dass auf dienstlichen Flugreisen gesammelte Bonusmeilen dem Arbeitgeber zustehen. Es wies damit die Klage eines Verkaufsleiters aus Nordrhein-Westfalen ab. Die Sondervorteile aus dem Miles-and-More-Programm der Lufthansa stünden dem Arbeitgeber als Auftraggeber zu, entschied der Neunte Senat. Demjenigen, für dessen Rechnung und damit auch auf dessen Kosten ein anderer Geschäfte führt, gebührten auch die gesamten Vorteile aus dem Geschäft. Daher habe die beklagte Firma auch ihrem Mitarbeiter die private Nutzung der Bonuspunkte untersagen dürfen.
Gleiches gilt natürlich auch für Bonuspunkte der DB, welche durch Dienstreisen gesammelt werden