Fast alle Arbeitsverträge der Landeskirchlichen Angestellten sind Verträge, für die der BAT und die darauf bezugnehmenden anderen Tarifverträge gelten. Ausnahmen gibt es ab und zu einmal bei geringfügig Beschäftigten oder StudentInnen.
Der BAT selbst ist in 15 Abschnitte gegliedert und regelt vom Arbeitsvertrag angefangen über Arbeitszeit, Eingruppierung, Sozialbezüge, Vergütung etc. bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eigentlich sämtliche Bereiche der Arbeit.
Die Höhe der Vergütungen sowie einzelne Sonderleistungen (Urlaubsgeld etc.) und spezielle Schutzvereinbarungen (Rationalisierungsschutz) sind in separaten Tarifverträgen geregelt. Die aktuellen Gehaltstabellen werden auch regelmäßig nach Bekanntwerden im MAV-Info veröffentlicht.
Sofern die ARK nichts anderes beschließt, gilt für uns natürlich der BAT. Aber es gibt Ausnahmen, die durch kirchliche Gesetze oder durch Arbeitsrechtsregelungen geändert sind.