Arbeitsrechtsregelung in der Evangelischen Landeskirche in Baden und ihrer Diakonie
Kirchengesetz über die Grundsätze zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie (Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz) (ARGG-EKD)
und
Kirchliches Gesetz zur Zustimmung zum Kirchengesetz über die Grundsätze zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie und Ausführungsgesetz zum Kirchengesetz über die Grundsätze zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie (Zustimmungsgesetz und Ausführungsgesetz Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD) (ZAG-ARGG-EKD)
so lauten die Gesetze mit den vollen Überschriften, und die besagen eigentlich schon alles:
In der Badischen Landeskirche werden tarifliche Verträge für Tarif-Beschäftigte nicht zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und geschlossen, sondern in einem Gremium, in dem Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen paritätisch vertreten sind, der
=> Arbeitsrechtlichen Kommission
Die Sitze der ArbeitnehmerInnen (Dienstnehmendenseite) teilen sich der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen und die Kirchengewerkschaft.
Dieses Verfahren nennt man: