Arbeitsrechtliche Kommission (ARK)
Die Zusammensetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission ist kirchengesetzlich geregelt (ZAG-ARGG-EKD). Nach diesem Gesetz entsenden die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite jeweils acht Personen in die ARK. Zusätzlich werden je zwei Stellvertretungen benannt.
Die Dienstnehmendenseite setzt sich jeweils zur Hälfte aus Entsendeten vom Gesamtausschuss der Mitarbeitendenvertretungen und zur anderen Hälfte aus Entsendeten von den Gewerkschaften und Mitarbeiterverbänden zusammen. Derzeit entsendet von den Gewerkschaften und Mitarbeiterverbänden ausschließlich die Kirchengewerkschaft Vertreterinnen und Vertreter in die ARK.
Die Dienstgeberseite setzt sich aus zwei Mitgliedern aus den Kirchenbezirken, zwei Mitgliedern aus dem Evangelischen Oberkirchenrat und vier Mitgliedern vom Diakonischen Werk Baden zusammen.
Das folgende Schaubild mag die Struktur der innerkirchlichen Interessenvertretung verdeutlichen:
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erstellt (mit 2 VertreterInnen aus den Kirchenbezirken und 2 VertreterInnen vom Evangelischen Oberkirchenrat)
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entsendet |
diese entsenden - je nach Größe - 1-4 Mitglieder als Delegierte zur
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wählt je 4 VertreterInnen der MAVen aus Kirche und Diakonie
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wählt 4 VertreterInnen aus den Mitgliedern der freien Träger des Diakonischen Werkes Baden und erstellt
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4 von 8 VertreterInnen der |
wählt 4 von 8 VertreterInnen der |
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beschließt Vorlage für Landeskirchenrat | ||||||||
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beruft 4 von 8 VertreterInnen der |
beruft 4 von 8 VertreterInnen der | |||||||
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