Kirchengewerkschaft
Landesverband  B A D E N

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März 2023

Arbeitsrechtliche Kommission (ARK)

Die Zusammensetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission ist kirchengesetzlich geregelt (ZAG-ARGG-EKD). Nach diesem Gesetz entsenden die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite jeweils acht Personen in die ARK. Zusätzlich werden je zwei Stellvertretungen benannt.

Die Dienstnehmendenseite setzt sich jeweils zur Hälfte aus Entsendeten vom Gesamtausschuss der Mitarbeitendenvertretungen und zur anderen Hälfte aus Entsendeten von den Gewerkschaften und Mitarbeiterverbänden zusammen. Derzeit entsendet von den Gewerkschaften und Mitarbeiterverbänden ausschließlich die Kirchengewerkschaft Vertreterinnen und Vertreter in die ARK.

Die Dienstgeberseite setzt sich aus zwei Mitgliedern aus den Kirchenbezirken, zwei Mitgliedern aus dem Evangelischen Oberkirchenrat und vier Mitgliedern vom Diakonischen Werk Baden zusammen.

Das folgende Schaubild mag die Struktur der innerkirchlichen Interessenvertretung verdeutlichen:

Mitglieder der Kirchengewerkschaft
 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kirchlichen Dienststellen und diakonischen Einrichtungen
 
Dienststellenleitungen der "verfassten" Kirche (Gemeinden, Bezirke, Landeskirche und deren Einrichtungen) vertreten durch den Evangelischen Oberkirchenrat
 
Mitglieder des Diakonischen Werkes Baden Mitgliederversammlung
wählen
 
wählen
 
erstellt (mit 2 VertreterInnen aus den Kirchenbezirken und 2 VertreterInnen vom Evangelischen Oberkirchenrat)
 
wählen
Vorstand der Kirchengewerkschaft
 
MAV
 
 
Diakonische Konferenz
entsendet
 
diese entsenden - je nach Größe - 1-4 Mitglieder als Delegierte zur
 
 
wählen
 
Delegiertenversammlung aller Mitarbeitendenvertretungen
 
 
Aufsichtsrat des Diakonischen Werkes Baden
wählt je 4 VertreterInnen der MAVen aus Kirche und Diakonie
 
 
wählt 4 VertreterInnen aus den Mitgliedern der freien Träger des Diakonischen Werkes Baden und erstellt
Gesamtausschuß der MitarbeiterInnen im kirchlichen und diakonischen Dienst
 
Kollegiumsvorlage
 
Kollegiumsvorlage
4 von 8 VertreterInnen der
 
wählt 4 von 8  VertreterInnen der
 
 
 
 
Kollegium des Evangelischen Oberkirchenrat
 
beschließt Vorlage für Landeskirchenrat
 
Landeskirchenrat
 
 
beruft 4 von 8 VertreterInnen der
 
beruft 4 von 8 VertreterInnen der
8 ArbeitnehmervertreterInnen (4 vom der Kirchengewerkschaft und 4 vom Gesamtausschuss entsandt)
 
8 DienstgebervertreterInnen  (2 von den Kirchenbezirken, 2 vom Evangelischen Oberkirchenrat und 4 von der Diakonie
Arbeitsrechtliche Kommission (ARK)

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