Zeitzuschläge
Nach den in Kirche und Diakonie geltenden Tarifverträgen, dem TVöD und den AVR, bezahlt die Arbeitgeberin ihren Angestellten für Arbeit, die dann getan werden muss, wenn alle anderen Menschen Feierabend oder Wochenende haben - also zu ungünstiger Zeit - etwas mehr Geld als zu normaler Arbeitszeit.
Dieses etwas mehr Geld wird als Zuschlag je Stunde bezahlt. Die Höhe des jeweiligen Stundenzuschlages ist vom Wochentag und von der Tageszeit abhängig. Die genauen Beträge sind im § 8 TVöD bzw. § 20a AVR festgeschrieben.
AR-SoFei
Einen Unterschied zum Öffentlichen Dienst gibt es bei der Kirche:
Und zwar wird durch die "Arbeitsrechtsregelung für den Dienst an Sonn- und Feiertagen" die Bezahlung von Zuschlägen - außer dem Zuschlag für Nachtarbeit - für GemeindediakonInnen, JugendreferentInnen, KirchenmusikerInnen, KirchendienerInnen und MitarbeiterInnen in der kirchlichen Bildungsarbeit ausgeschlossen. So bleiben bei diesen Berufsgruppen nur die Nachtarbeitsstunden mit 20% des Stundensatzes der Stufe 3 zuschlagspflichtig.
Für Diakon:innen im Gemeindedienst oder in Bezirksjugendwerken allerdings sind diese Zuschläge nach § 4 Nr. 8 Abs. 1 Nr. 1 AR-M pauschaliert, sofern keine "Spitzabrechnung" beantragt wurde.
Manchmal weiß die Arbeitgeberin nicht, welche MitarbeiterIn zu welchen Zeiten arbeiten muss. Daher können die einem zustehenden Stundenzuschläge - so sie nicht automatisch in die Entgelt- bzw. Gehaltsberechnung eingeflossen sind - im nachhinein gemeldet werden.
Dies kann mit Hilfe der Formulare "Berechnung der Zeitzuschläge" geschehen.
So wurden für die Berufsgruppen der GemeindediakonInnen, JugendreferentInnen, KirchenmusikerInnen, KirchendienerInnen und MitarbeiterInnen in der kirchlichen Bildungsarbeit das
Formular für "AR-SoFei-Berufe", und
Hinweise für das Formular für "AR-SoFei-Berufe" angefertigt.
Für die anderen Berufsgruppen gibt es das
Formular TVöD (für alle anderen Berufe), und
Hinweise zum Formular TVöD (für alle anderen Berufe)
Zeitzuschläge und Zeitausgleich bei Freizeiten, Rüsten u. dgl.
Damit die individuelle Abrechnung in diesen Fällen nicht zu kompliziert wird, gibt es auch hier für GemeindediakonInnen, JugendreferentInnen und MitarbeiterInnen in der kirchlichen Bildungsarbeit ein Abrechnungsformular zum Download. Die anderen Berufsgruppen können dies bei Bedarf in Verbindung mit dem Formular Berechnung der Zeitzuschläge verwenden.
=> download: Formular für "AR-SoFei-Berufe" (217 KB)=> Download: Formular als WORD-Dokument für "AR-SoFei-Berufe" (21 KB)
=> Hinweise zum Ausfüllen des Formulares: Zeitzuschläge für "AR-SoFei-Berufe"
=> download: Formular (für alle anderen Berufe) (197 KB)
=> Download: Formular als WORD-Dokument (für alle anderen Berufe) (26 KB)
=> Hinweise zum Ausfüllen des Formulares: Zeitzuschläge (für alle anderen Berufe)
=> Arbeitsrechtsregelung für den Dienst an Sonn- und Feiertagen (AR-SoFei)
=> Arbeitszeit
=> Arbeitszeitgesetz
=> Überstunden
=> Freizeiten - Zeitausgleich
=> Download: Abrechnungsformular für Freizeiten, Rüsten u.dgl. (42 KB)
=> Download: Abrechnungsformular für Freizeiten, Rüsten u.dgl. (76 KB)