Kirchengewerkschaft
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September 2016

Religionsunterricht - Regelstundenmaß

Regelstundenmaß
Jahresausgleich
Vorgriffsstunde
Altersermäßigung
weiterführende Links

Regelstundenmaß

Die Regelstundenmaße (in Wochenstunden) betragen für hauptamtliche kirchliche evangelische Religionslehrkräfte in Baden nach der "Rechtsverordnung zur Regelung der Deputate von Religionslehrerinnen und Religionslehrern (RVO - RDR)" vom 29. Juli 2003 (GVBl Nr. 9/2003 S. 125), zuletzt geändert am 11. Dezember 2007 (GVBl. Nr. 2/2008 S. 33) an:

1) Gymnasien

a) für Lehrkräfte im höheren Dienst
= 25 Wochenstunden
b) für Lehrkräfte im gehobenen Dienst
= 27 Wochenstunden
2) beruflichen Schulen
= 25 Wochenstunden
3) Waldorfschulen
= 26 Wochenstunden
4) Sonderschulen
= 26 Wochenstunden
5) Haupt- und Realschulen
= 27 Wochenstunden
6) Grundschulen
= 28 Wochenstunden

Wird an mehreren Schularten unterrichtet, ist das Regelstundenmaß anteilmäßig zu berechnen.

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Jahresausgleich

Entspricht die Unterichtsverpflichtung aus Gründen der Lehrauftragsverteilung nicht dem Regelstundenmaß, so ist der Ausgleich spätestens im darauf folgenden Schuljahr vorzunehmen.

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Vorgriffsstunde

Abweichen von den oben angeführten Zahlen hat sich in den Schuljahren 1998/99 bis einschließlich 2002/03 das Regelstundenmaß um eine Wochenstunde für Lehrkräfte an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen erhöht (Vorgriffsstunde).

Ab dem Schuljahr 2008/09 verringert sich dafür das Regelstundenmaß für einen entsprechenden Zeitraum um eine Wochenstunde. Lehrerinnen und Lehrer können auf Antrag den Ausgleich nach Ablauf des betreffenden Schuljahres zusammengefasst erhalten (zum Beispiel nach Ablauf dreier betreffender Schuljahre drei Wochenstunden) oder die Rückgabe der Vorgriffsstunde auch zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen.

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Altersermäßigung

siehe hierzu:
Religionsunterricht - Ermäßigung des Deputats

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Links

badische Flagge => RVO - RDR Rechtsverordnung zur Regelung der Deputate von Religionslehrerinnen und Religionslehrern

badische Flagge => RV - ERU Rechtsverordnung über die Ermäßigung des Religionsunterrichtsdeputats

badische Flagge => RU - Ermäßigung des Deputats

badische Flagge => Berechnung des Pflichtdeputats im Dienstplan

deutsche Flagge => Teilzeitarbeit

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