Oktober 2003

Religionsunterricht

Für kirchliche Angestellte, die Religionsunterricht erteilen, ist im Vergleich zu den staatlichen Angestellten einiges anders geregelt, so z.B.: die Regelung der Deputate (Regelstundenmaß) oder die Bezahlung für über das Pflichtdeputat hinaus erteilte Stunden: