Oktober 2003
Religionsunterricht
Für kirchliche Angestellte, die Religionsunterricht erteilen,
ist im Vergleich zu den staatlichen Angestellten einiges anders geregelt,
so z.B.: die Regelung der Deputate
(Regelstundenmaß) oder die
Bezahlung für über das Pflichtdeputat
hinaus erteilte Stunden: