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Mai 2023
450.210

RU - Überstundenbezahlung/Mehrarbeitsvergütung





Für jede über das Bild zeigt die badische Flagge Deputat hinausgehende erteilte Stunde Religionsunterricht wird nach der

Rechtsverordnung über die Vergütung für den Religionsunterricht (RVO-RUVergütung)
vom Vom 22. März 2022 (GVBl., Teil I, Nr. 21, S. 58)

als Überstunden- /Mehrarbeitsvergütung bezahlt:

a) an Grund- und Hauptschulen

26,17 €

b) an Real-, Sonder-, oder Gemeinschaftsschulen sowie an Allgemeinbildenden und Beruflichen Gymnasien bis zur Sekundarstufe I

31,11 €

c) in der Sekundarstufe II eines Allgemeinbildenden oder Beruflichen Gymnasiums (höherer Dienst)

36,34 €



jedoch für Hauptamtliche im RU nur für Stunden, die über das Regelstundenmaß nach den Bild zeigt die badische Flagge §§ 1 bis 3 RVO - RDR hinausgehen und für Mitarbeitende mit Regeldeputat (Pflichtdeputat) höchstens 4 zusätzlich erteilte Wochenstunden, die über das Pflichtdeputat gemäß Bild zeigt die badische Flagge § 14 RUG hinausgehen. Bild zeigt die badische Flagge (§ 3 RV - ERU)

Bild zeigt die badische Flagge => Rechtsverordnung über die Vergütung für den Religionsunterricht (RVO-RUVergütung)

Bild zeigt die badische Flagge => RVO - RDR Rechtsverordnung zur Regelung der Deputate von Religionslehrerinnen und Religionslehrern

Bild zeigt die badische Flagge => RV - ERU Rechtsverordnung über die Ermäßigung des Religionsunterrichtsdeputats

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