RU - Überstundenbezahlung/Mehrarbeitsvergütung
Für jede über das Deputat hinausgehende erteilte Stunde Religionsunterricht wird nach der
Rechtsverordnung über die Vergütung für den Religionsunterricht (RVO-RUVergütung)
vom Vom 22. März 2022 (GVBl., Teil I, Nr. 21, S. 58)
als Überstunden- /Mehrarbeitsvergütung bezahlt:
a) an Grund- und Hauptschulen
26,17 €
b) an Real-, Sonder-, oder Gemeinschaftsschulen sowie an Allgemeinbildenden und Beruflichen Gymnasien bis zur Sekundarstufe I
31,11 €
c) in der Sekundarstufe II eines Allgemeinbildenden oder Beruflichen Gymnasiums (höherer Dienst)
36,34 €
jedoch für Hauptamtliche im RU nur für Stunden, die über das Regelstundenmaß nach den §§ 1 bis 3 RVO - RDR hinausgehen und für Mitarbeitende mit Regeldeputat (Pflichtdeputat) höchstens 4 zusätzlich erteilte Wochenstunden, die über das Pflichtdeputat gemäß § 14 RUG hinausgehen. (§ 3 RV - ERU)
=> Rechtsverordnung über die Vergütung für den Religionsunterricht (RVO-RUVergütung)
=> RVO - RDR Rechtsverordnung zur Regelung der Deputate von Religionslehrerinnen und Religionslehrern
=> RV - ERU Rechtsverordnung über die Ermäßigung des Religionsunterrichtsdeputats