Kirchengewerkschaft
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Dezember 2011

Pflege

Plötzlich wird eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger pflegebedürftig - aber eigentlich sollte ich zur Arbeit gehen! Was tun?

Hier helfen die Bestimmungen des Pflegezeitgesetzes:

1) kurzfristig unbezahlte Freistellung bis zu 10 Arbeitstagen können Angehörige von akut pflegebedürftigen nahen Angehörigen in Anspruch nehmen

2) bis zu sechs Monaten können Beschäftigte die unbezahlte Pflegezeit für pflegebedürftigte Angehörige in Anspruch nehmen. Dabei ist die Form der Teilzeitarbeit eingeschlossen.
=> Kommentar hierzu (BAG-Urteil)

3) besonderen Kündigungsschutz haben die Beschäftigten, die eine dieser unter 1) und 2) angeführten Möglichkeiten in Anspruch nehmen.

Die weiteren Einzelheiten finden Sie im

=> Pflegezeitgesetz

und in der

=> Broschüre des DGB zum Pflegezeitgesetz [363 kb]

oder
zu Hause bleiben und dennoch gut gepflegt sein

wer möchte dies nicht selbst gerne im Falle eines Falles

und

wer wünscht sich dies nicht auch für die eigenen Angehörigen, die pflegebedürftig werden oder sind?

Bisher gab es die Alternative:
Pflege durch Familienangehörige oder Pflege im Heim.
Diakonie- und Sozialstationen können allenfalls (be-) hilflich bei der Pflege daheim wirken.
Doch was tun, wenn auch diese Hilfe nicht reicht?

Neben diesen beiden klassischen Formen der Pflege und Versorgung hat sich ein Markt neben der familiären Leistung und neben dem Angebot der Wohlfahrtsorganisationen aufgetan:

die private Pflege

Pflegekräfte aus Osteuropa machen den Job, der mit deutschen Kräften nicht bezahlbar wäre. Für diese Pflegekräfte ist das dafür zu erzielende Entgelt jedoch Anreiz genug, diese Tätigkeit in Deutschland zu verrichten.
Ob wir es wahr haben wollen oder nicht, ohne die osteuropäische Hilfe wäre unser Pflegesystem längst kollabiert

Einen der Anbieter für osteuropäische Hilfe für Pflege findern Sie hier:
Haushaltshifen von Polen (externer Link)

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