Mutterschutz
In sieben Abschnitten wird im Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter Mutterschutzgesetz externer Link) der Mutterschutz in allen Einzelheiten wie Kündigungsschutz, verbotene Arbeiten, Einkommenssicherung, Beschäftigungsverbot während der Schutzfrist und vieles andere mehr geregelt.
Mutterschutzfrist
Arbeitnehmerinnen haben einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen. Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und endet regulär acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung. Bei medizinischen Frühgeburten, also in der Regel bei einem Geburtsgewicht von unter 2.500 Gramm, verlängerte sich schon bisher die Mutterschutzfrist nach der Entbindung zusätzlich noch um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Jahresurlaub für schwangere Frauen und Mütter
Die Mutterschutzfristen und andere mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote zählen bei der Berechnung des Erholungsurlaubs als Beschäftigungszeiten.
Versicherungsleistungen
Maßgeblich für die Versicherungsleistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sind die §§ 195 bis 200 der Reichsversicherungsordnung.
=> Beschäftigungsverbote im Mutterschutz=> Beihilfe
=> Elternzeit & Elterngeld
=> Geburt eines Kindes
=> Freie Tage
=> Die Broschüre "Mutterschutzgesetz - Leitfaden zum Mutterschutz" erläutert die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes und enthält unter anderem den Gesetzestext. Außerdem werden Tipps gegeben, welche Stellen und Einrichtungen Rat und Auskunft bei Fragen zum Mutterschutz geben können.
=> Mutterschutzgesetz (externer Link)