Honorarkräfte

Honorarkräfte sind MitarbeiterInnen, die einen bestimmten Dienstauftrag gegen ein Honorar erledigen, also nicht in den Dienstbetrieb eingebunden sind. In jüngster Zeit wird die Frage der betrieblichen Einbindung intensiv unter dem Stichwort "Scheinselbständigkeit" diskutiert, da die Unabhängigkeit der "Honorarkräfte" oft nicht in dem Maße gegeben ist, wie es das Gesetz vorschreibt.
Honorkräfte unterscheiden sich von Arbeitnehmern insbesondere dadurch, daß sie nicht Weisungsgebunden sind und in ihrer Arbeitszeitgestaltung unabhängig sind. So kann beispielsweise ein Honorarvertrag mit einem Gutachter abgeschlossen werden, wenn dieser frei entscheiden kann, zu welcher Tageszeit er an diesem Gutachten arbeitet. Die Höhe des Honorars spielt für die Frage des Dienstverhältnisses hingegen keine Rolle.
Kritisch ist die Frage zu beurteilen, ob Honorarverträge auch mit Personen abgeschlossen werden können, die beispielsweise in einen Kurbetrieb (z.B. als Nachtwachen) oder als Nebenlehrer im Religionsunterricht eingebunden sind. Auch wenn in solchen Zusammenhängen von Honorarverträgen gesprochen wird, handelt es sich in aller Regel um echte Arbeitsverhältnisse. Bei Unklarheit empfiehlt sich in jedem Fall ein Gespräch mit der zuständigen MAV oder dem vkm - Baden.

=>                                     Mitbestimmung