Honorarkräfte
Honorarkräfte sind MitarbeiterInnen, die einen bestimmten Dienstauftrag
gegen ein Honorar erledigen, also nicht in den Dienstbetrieb eingebunden
sind. In jüngster Zeit wird die Frage der betrieblichen Einbindung
intensiv unter dem Stichwort "Scheinselbständigkeit"
diskutiert, da die Unabhängigkeit der "Honorarkräfte" oft nicht
in dem Maße gegeben ist, wie es das Gesetz vorschreibt.
Honorkräfte unterscheiden sich von Arbeitnehmern insbesondere
dadurch, daß sie nicht Weisungsgebunden sind und in ihrer Arbeitszeitgestaltung
unabhängig sind. So kann beispielsweise ein Honorarvertrag mit einem
Gutachter abgeschlossen werden, wenn dieser frei entscheiden kann, zu welcher
Tageszeit er an diesem Gutachten arbeitet. Die Höhe des Honorars spielt
für die Frage des Dienstverhältnisses hingegen keine Rolle.
Kritisch ist die Frage zu beurteilen, ob Honorarverträge auch
mit Personen abgeschlossen werden können, die beispielsweise in einen
Kurbetrieb (z.B. als Nachtwachen) oder als Nebenlehrer im Religionsunterricht
eingebunden sind. Auch wenn in solchen Zusammenhängen von Honorarverträgen
gesprochen wird, handelt es sich in aller Regel um echte Arbeitsverhältnisse.
Bei Unklarheit empfiehlt sich in jedem Fall ein Gespräch mit der zuständigen MAV oder dem - Baden.