Gleichstellung von Frauen und Männern in der Kirche
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Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin
(Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2 [externer Link / öffnet in eigenem Fenster]) -
Die Selbstständigkeit der Landeskirche wird gegenüber anderen öffentlichen Körperschaften nur beschränkt durch vertragliche Vereinbarungen und durch das für alle geltende Gesetz, soweit dieses Gesetz nicht im Widerspruch steht zum Auftrag der Kirche.
(Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden, Artikel 57 Abs. 3 [externer Link / öffnet in eigenem Fenster]) -
Die Mitarbeitervertretung soll insbesondere für die Gleichstellung und die Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Dienststelle eintreten und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele anregen sowie an ihrer Umsetzung mitwirken.
(Mitarbeitervertretungsgesetz, § 35, Absatz 3, Buchstabe e)
Zum 1. Februar 1996 hatte die evangelische Landeskirche in Baden eine Gleichstellungsbeauftragte eingestellt. Sie hatte den Auftrag, sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern in rechtlicher und faktischer Hinsicht einzusetzen. Sie sollte dazu beitragen, offene und versteckte Diskriminierung von Frauen in der Kirche - vor allem im Hinblick auf Stellenbesetzungen, Arbeitsstrukturen, beruflichen Werdegang, Fortbildung und Sprache - zu erkennen und, in Kooperation mit den kirchlichen Gremien, ggf. zu beseitigen.
Ziel war, darauf hinzwirken, dass Frauen in gleichem Maß wie Männer an den öffentlichen Entscheidungen beteiligt sind, dass Frauen in gleichem Maß wie Männer über eigenständige finanzielle Absicherung verfügen und dass Frauen in gleichem Maß wie Männer öffentliche Anerkennung, Wahrnehmung und Schutz der Persönlichkeit erfahren.
Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten war jedoch befristet und wurde nicht verlängert.
Von dem Erreichen der Ziele sind wir nach wie vor Meilen entfernt - Grund, Anlass und Auftrag genug für alle Mitarbeitenden in Kirche und ihrer Diakonie, sich für die Durchsetzung von Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern einzusetzen.
=> Neun Stichworte zur Chancengleichheit
=> Diskriminierung am Arbeitsplatz
=> sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
=> Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG [externer Link / öffnet in eigenem Fenster]
=> Vereinbarkeit von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit
=> ABAKABA - zur Bewertung von Arbeit
=> Lohngleichheit bei Männern und Frauen