Kirchengewerkschaft
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kontrastreiche Ansicht

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März 2013

Diskriminierung am Arbeitsplatz auf Grund des Geschlechts

Bewußte Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen aufgrund des Geschlechts kann rechtlich geahndet werden (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG [externer Link / öffnet in eigenem Fenster]). Eine Frau, die bei einer Stellenbewerbung deshalb nicht berücksichtigt wurde, weil sie eine Frau ist, kann klagen und kann, wenn sie Erfolg hat, maximal mit einem Schadensersatz in der Höhe bis zu 3 Monatsgehältern rechnen. Problematisch ist, dass Diskriminierung aufgrund des Geschlechts selten offen passiert, also von der einzelnen Frau selten nachgewiesen werden kann.

Bevorzugung von Männern, und damit Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben geschieht aber sehr oft auch unbeabsichtigt und unbewußt: nämlich dann, wenn - aus Tradition oder aus vermeintlichen Sachzwängen heraus - männliche Arbeitsweisen, Lebensweisen, Eigenarten und Berufsverläufe als Norm gesetzt werden. (Beispiel: Wenn in Bewerbungsverfahren die typischen Stärken von Männern als Maßstab genommen werden, die typischen Stärken von Frauen jedoch als belanglos übergangen werden.) Um Benachteiligungen von Frauen in unserem männlich geprägten Erwerbsleben abzubauen, ist es daher wesentlich, einseitige männliche Normen aufzubrechen. Es gilt, immer wieder zu hinterfragen, was die einzelne Maßnahme, Regelung, Vorgehensweise oder Bewertung speziell für Frauen und deren Lebenswirklichkeit bedeutet.

Weitere Informationen hierzu bei

=> der jeweils zuständigen Mitarbeitervertretung
=> vkm


=> Mobbing
=> sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
=> Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG [externer Link / öffnet in eigenem Fenster]
=> Vereinbarkeit von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit
=> ABAKABA - zur Bewertung von Arbeit
=> Lohngleichheit bei Männern und Frauen

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