Entgeltumwandlung
Eine durchaus informative und umfassende Zusammenstellung zu diesem Thema erhalten Sie auf der Seite von
WIKIPEDIA
Informationen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
Homepage der VBL - Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, die Zusatzversorgungskasse der landeskirchlich Bediensteten
Arbeitsrechtsregelung zur Regelung der Entgeltumwandlung gemäß § 1 a BetrAVG - AR-Entgeltumwandlung -
Für den Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden und ihrer Diakonie (ohne AVR-Anwender) wird die Entgeltumwandlung nach der AR-Entgeltumwandlung vorgenommen.
=> zur Arbeitsrechtsregelung
Für gesparte Beiträge gibt es keine Rente
Die seit dem 1. Januar 2002 geltende Förderung der Betrieblichen Altersversorgung gemäß
§ 3 Nr. 63 EStG sieht zusätzlich zur im Sinne der nachgelagerten Besteuerung systematisch richti-
gen Steuerfreiheit eine Sozialabgabenfreiheit der umgewandelten Entgeltanteile in Höhe von
bis zu 4 vH der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der Gesetzlichen Rentenversicherung vor.
Diese Sozialabgabenfreiheit war ursprünglich als Anschubfinanzierung bis zum 31. Dezem-
ber 2008 befristet. Am 8. August 2007 beschloss das Bundeskabinett eine unbefristete Fortführung
dieser sozialabgabenfreien Entgeltumwandlung, um die Attraktivität dieses Vorsorgewegs nicht zu
gefährden. Dieser Entscheidung war eine intensive Auseinandersetzung über die Aufhebung der
Befristung vorangegangen.
Die Befürworter des ursprünglich vorgesehenen Auslaufens der Sozialabgabenfreiheit weisen auf
die erheblichen Beitragseinnahmeausfälle der Sozialversicherungen hin, die von der Bundesregie-
rung in ihrem Gesetzesentwurf (Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Betrieblichen Altersver-
sorgung) auf 3,3 Mrd Euro pro Jahr geschätzt werden. Sie argumentieren, dass der so geförderte
Ausbau der kapitalgedeckten zweiten Schicht der Altersvorsorge durch eine Schwächung des um-
lagefinanzierten Systems, namentlich der Gesetzlichen Rentenversicherung, erkauft werde. Denn
die Sozialabgabenfreiheit führe zu niedrigeren Rentenanpassungen und einer Absenkung des Ren-
tenniveaus auch für diejenigen Rentner, die von dieser Form des betrieblichen Altersvorsorgespa-
rens keinen Gebrauch machen wollen oder dies nicht können.
=> Auszug aus dem Jahresgutachten 2007/08 des Sachverständigenrat (396 KB)