1. a) Angestellte
im Büro-, Registratur-, Kassen-, Buchhalterei, Sparkassen-, sonstigen
Innendienst und im Außendienst mit schwierigerer
Tätigkeit (z.B. Mitwirkung bei der Bearbeitung
laufender oder gleichartiger Geschäfte nach Anleitung, Entwerfen von
dabei zu erledigenden Schreiben nach skizzierten Angaben; Erledigung ständig
wiederkehrender Arbeiten in Anlehnung an ähnliche Vorgänge, auch
ohne Anleitung; Führung von Brieftagebüchern schwieriger Art;
Führung von nach technischen oder wissenschaftlichen Merkmalen geordneten
Karteien sowie von solchen Karteien, deren Führung die Kenntnis fremder
Sprachen voraussetzt; buchhalterische Übertragungsarbeiten; Zinsstaffelberechnungen;
Kontenführung).*
b) Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 1 a heraushebt, daß sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Erforderlich sind nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.)* (Hierzu Protokollnotiz Nr. 9) 2. - 3a. gestrichen bzw ohne Belang für die Kirche 4. Angestellte mit schwieriger Tätigkeit in Büchereien, Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten.* 5. - 9. ohne Bedeutung für die Kirchen oder gestrichen 10. Angestellte in Stellen von Küstern.*(für Kirchendiener und Hausmeister im Bereich der Landeskirche gilt der Einzelgruppenplan 16) 11. Angestellte zur Führung von Geld- und Haushaltsvoranschlagskontrollen.* 12. -23 ohne Bedeutung für die Kirche oder gestrichen 24. Krankenbesucher mit mehrjährigen praktischen Erfahrungen und entsprechenden Leistungen in besonders schwieriger Tätigkeit.* 25. - 35. ohne Bedeutung für Kirche oder gestrichen 36. Wirtschaftsvorsteher/Wirschaftsvorsteherinnen – z.B. in der Material-, Wäsche- und Küchenverwaltung.* (Für Mitarbeiterinnen im Wirtschafts- und Küchendienst im Bereich der Landeskirche gilt der Einzelgruppenplan 30) 37. - 42. – gestrichen – |