1. a) Angestellte
im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,
deren Tätigkeit gründliche und
vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
(Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung [des Betriebes], bei der der Angestellte beschäftigt ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis des Angestellten muß aber so gestaltet sein, daß er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.)* (Hierzu Protokollnotiz Nr. 9 ) b) Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Erforderlich sind nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.)* (Hierzu Protokollnotiz Nr. 9) c) Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Vergütungsgruppe VIII Fallgruppe 1 a heraushebt, daß sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert, nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VIII Fallgruppe 1 b. (Der Klammerzusatz zu Fallgruppe 1 b gilt.) (Hierzu Protokollnotiz Nr. 9) 2. Angestellte, die nach mit dem Hinweiszeichen * gekennzeichneten Tätigkeitsmerkmalen in der Vergütungsgruppe VIII eingruppiert sind, nach dreijähriger Bewährung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe VIII. (Hierzu Protokollnotiz Nr. 15) 3. Angestellte
in Kassen, die verantwortlich Personen-
oder Sachkonten führen oder verwalten.* (Hierzu Protokollnotizen
Nr.
10, Nr. 11 und Nr.
11 a)
-- Fußnote 1 -- (Zulagenregelung für vollbeschäftigte Maschinenbucher) 5. Berechner von Dienst- oder Versorgungsbezügen, von Vergütungen oder Löhnen einschließlich der Krankenbezüge, Urlaubsvergütungen oder Urlaubslöhne, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.* (Hierzu Protokollnotiz Nr. 8) 6. Kassierer in kleineren Kassen.* (Hierzu Protokollnotizen Nr. 10 und Nr. 11 c) 7. Zahlstellenverwalter größerer Zahlstellen.* (Hierzu Protokollnotiz Nr. 10) 8. Verwalter von Einmannkassen.* (Hierzu Protokollnotiz Nr. 10) 9. – gestrichen – 10. Registraturangestellte mit gründlichen Fachkenntnissen. (Erforderlich sind eingehende Kenntnisse im Geschäftsbereich, in der Weiterführung und im Ausbau einer Registratur.)* 11. Angestellte in Büchereien mit gründlichen Fachkenntnissen im Bibliotheksdienst.* 12. Angestellte in Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten mit gründlichen Fachkenntnissen.* (13. - 43 haben in unserer Landeskirche keine Bedeutung) |