4) Kirchliche Verordnungen In der Verordnung zum Diplom-Religionspädagogengesetz und der Allgemeinen Dienstanweisung sind die für den Dienstplan und die Tätigkeiten einer Gemeindediakonin und eines Gemeindediakons konkretesten Angaben zu finden. kirchliche Gesetz über den Dienst der Diplom-Religionspädagogen und Diplom-Religionspädagoginnen.
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