1) Arbeitsschutzgesetze Die Arbeitsschutzgesetze sind (aus gewerkschaftlicher Sicht) letztendlich dadurch beschlossen worden, dass sowohl die Arbeitgeber als auch die Politik erkannt haben: Die für Gemeindediakoninnen und Gemeindediakone wichtigsten (Arbeitsschutz-) Gesetze sind: Zum Teil (wie etwa beim Bundesurlaubsgesetz oder beim Teilzeit- und Befristungsgesetz) sind die kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen oder tarifliche Regelungen des BAT besser wie die Mindestanforderungen der Arbeitsschutzgesetze. Es gibt aber immer wieder Fallkonstellationen, bei denen die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter greifen. |