Tagegeld bei Dienstreisen
Durch § 7 Kirchliches Dienstreisekostengesetzes ist die Höhe des Tagegeldes direkt von den Bestimmungen des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg abhängig. Seit 1997 hat das Land die Höhe des Tagegeldes soweit gekürzt, wie es vom Finanzamt steuerfrei behandelt wird. Dadurch wurde der Grundsatz, dass den Mitarbeitenden durch Dienstreisen keine Nachteile entstehen sollen, nachhaltig abgeschafft.
Entfallen ist mit dieser Regelung auch das sog. Bezirkstagegeld, also die gekürzten Beträge für z.B. BezirksjugendreferentInnen.
Einheitlich gelten (ab 01.09.1997, bzw. ab 01.01.2006 in €) folgende Sätze (=> Landesreisekostengesetz - LRKG):
für | |
8 - 14 Std | 6,- € |
14 - 24 Std. | 12,- € |
echte 24 Std. (0 - 24 Uhr) | 24,- € |
Übernachtungsgeld | 20,- € |
Beispiel:
Bei einer Dienstreise von Montag 14 Uhr bis Mittwoch 16 Uhr wird alles selbst bezahlt. Das Tagegeld wird folgendermaßen berechnet:
Montag (10 Std.) | 6,- € |
Dienstag (echte 24 Std.) | 24,- € |
Mittwoch (16 Std.) | 12,- € |
+ 2 Ü-Nachtungen | 40,- € |
Summe: | 82,- € |
Wird die Verpflegung oder Übernachtung nicht selbst bezahlt, so reduzieren sich die Sätze:
Das Übernachtungsgeld entfällt und das Tagegeld wird um den %-Satz des jeweils für den Tag ausgerechneten Tagegeldes gekürzt. D.h., ein gestelltes Mittagessen ist je nach Dienstreisedauer unterschiedlich viel wert, egal was es zu Essen gab.
Gekürzt wird das Tagegeld für ein
Frühstück | um 20% |
Mittagessen | um 40% |
Abendessen | um 40% |
mindestens jedoch um den Betrag der Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV [externer Link, öffnet in eigenem Fenster] (ab 1. Januar 2023: Frühstück € 2,00 / Mittag- und Abendessen je € 3,80)
Dies führt zu folgender Kürzungstabelle des Tagegeldes:
bei | Tagegeld | Frühstücksanteil | Mittagessenanteil | Abendessenanteil |
8 - 14 Std | 6,- € | 2,00 € | 3,80 € | 3,80 € |
14 - 24 Std. | 12,- € | 2,40 € | 4,80 € | 4,80 € |
echte 24 Std. (0 - 24 Uhr) | 24,- € | 4,80 € | 9,60 € | 9,60 € |
Wird im obigen Beispiel
am Montag ein Abendessen,
am Dienstag ein Mittagessen und
am Mittwoch Frühstück und Mittagessen
kostenfrei gestellt, so werden abgezogen:
Montag | 3,80 € |
Dienstag | 9,60 € |
Mittwoch | 7,20 € |
Summe Abzug | 20,60 € |
Auszahlungsbetrag: | 61,40 € |
und bei freier Übernachtung: | 21,40 € |