Kirchengewerkschaft
Landesverband  B A D E N

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November 2017

Haftpflichtversicherung

Angesichts der komplizierten Materie kann hier nur eine grobe Übersicht gegeben werden, der Einzelfall ist an den bestehenden Verträgen zu prüfen (über EOK, s.u.)! Zudem liegen die jeweils gültigen Verträge in jeder Kirchengemeinde (Pfarramt) aus.

Eine wirklich umfassende Haftpflichtversicherung hat die Badische Landeskirche für alle ehren-, neben- und hauptamtlichen MitarbeiterInnen abgeschlossen.
Diese Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei Schäden, die Dritten durch Verschulden oder Unterlassen (jedoch nicht bei "Vorsatz" !) zugefügt werden, sofern sie im Rahmen ihrer kirchlicher Tätigkeit für die Evang. Landeskirche in Baden entstehen. Auch die "Abwehr" unberechtigter Ansprüche ist versichert.

Deckungssummen (ohne Eigenbeteiligung):

Unter anderem sind alle, die einen fremden Schlüssel bekommen – auch die Schlüssel einer schulischen Schließanlage – mit einer Deckungssumme von € 15.000 je Schadensereignis versichert.
Die Eigenbeteiligung beträgt jedoch 10%, mindestens € 50 und höchstens € 500.

Eine Berufshaftplichtversicherung, die separat selbst abgeschlossen werden kann und insbesondere für Schäden gegenüber der eigenen Einrichtung eintritt, ist in der Regel entbehrlich. Durch die Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts zur Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung können Mitarbeitende nur bei "Vorsatz" oder "Mittlerer und Grober Fahrlässigkeit" in Regress genommen werden. Für diese sogenannten "Eigenschäden" der Dienststelle oder Einrichtung besteht kein Versicherungsschutz und sind daher von ihr selbst zu tragen.

Zu unterschreibende Erklärungen zu Gunsten der Dienststelle oder Einrichtung, dass bei Schlüsselverlust in jedem Fall zu haften und die Schliessanlage zu ersetzen ist widersprechen in der Regel der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts und sollten zunächst überprüft und nicht unterschrieben werden.

Bei gemieteten, beweglichen Gegenständen beträgt der Höchstsatz € 5.000 und die Eigenbeteiligung € 50.

Schadensfall unbedingt sofort melden bei:

EOK, Referat 6, Frau Fröhlich
Tel: 0721 - 9175 - 621
FAX: 0721 - 9175-620

=> Versicherung

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