kirchlicher Einzelgruppenplan
65:
PrüferInnen beim Rechnungsprüfungsamt
Vergütungsgruppe IVb
1. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis bei
Berufung zur Prüferin / zum Prüfer.
Vergütungsgruppe IVa
2. Prüferinnen/Prüfer nach vierjähriger Tätigkeit
in Vergütungsgruppe IVb
Vergütungsgruppe III
3. Prüferinnen/Prüfer nach fünfjähriger Bewährung
in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe IVa.
4. Prüferinnen/Prüfer in der Tätigkeit einer Bereichsleiterin
/ eines Bereichsleiters.
Vergütungsgruppe IIa
5. Prüferinnen/Prüfer in der Tätigkeit einer Bereichsleiterin
/ eines Bereichsleiters, nach fünfjähriger Bewährung in
einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe III.
Artikel 2
(1) Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.
(2) Zeiten, die als Prüferin/Prüfer vor Inkrafttreten dieser
Arbeitsrechtsregelung erbracht wurden, sind anzurechnen.
|