kirchlicher Einzelgruppenplan
64:
LeiterInnen von Rechnungsämtern
Vergütungsgruppe IVa
1. Leiterin/Leiter eines Rechnungsamtes der Kategorie I.
2. Leiterin/Leiter eines Rechnungsamtes der Kategorie II.
Vergütungsgruppe III
3. Mitarbeiterin/Mitarbeiter wie Fallgruppe 1 nach zehnjähriger
Bewährung in der Vergütungsgruppe IVa.
4. Mitarbeiterin/Mitarbeiter wie Fallgruppe 2 nach vierjähriger
Bewährung in der Vergütungsgruppe IVa.
5. Leiterin/Leiter eines Rechnungsamtes der Kategorie III.
Vergütungsgruppe IIa
6. Mitarbeiterin/Mitarbeiter wie Fallgruppe 5 nach fünfjähriger
Bewährung in der Vergütungsgruppe III.
Anmerkungen
1. Die
Zuordnung zu den Kategorien erfolgt nach Punkten und zwar:
2. Die Punktzahlen werden aus folgenden Kriterien ermittelt:
a) |
Summe des genehmigten Haushaltsvolumen (Sachbuch 00) der angeschlossenen Rechtsträger (Anm. 3)
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je angefangene 250.000 Euro |
1 Punkt |
b) |
Summe des Wirtschaftsplanvolumens der angeschlossenen Sozial-/Diakoniestationen (Anm. 3) |
je angefangene 100.000 Euro |
1 Punkt |
c) |
Anzahl der angeschlossenen Rechtsträger |
je angefangene 10 Rechtsträger |
4 Punkte |
d) |
Die im Dezember des Vorjahres zu bearbeitenden Personalfälle
|
je angefangene 15 Personalfälle |
1 Punkt |
e) |
Zahl der ständig unmittelbar unterstellten Mitarbeiter |
je Mitarbeiter |
6 Punkte |
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Teilzeitbeschäftigte werden entsprechend dem Verhältnis der mit ihnen arbeitsrechtlich vereinbarten dunchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit zur
Arbeitszeit eines entsprechenden vollbeschäftigten Mitarbeiters berücksichtigt. Dabei sich ergebende Bruchteile werden bei der Endsumme auf eine volle
Stelle aufgerundet. |
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3. Die Kriterien nach Anmerkung 2 Buchstabe a) und b) sind auf das Jahr 1985 (das Jahr, das den erstmaligen Erhebungen anlässlich der Verabschiedung
des Einzelgruppenplans 64 zu Grunde liegt) um den Verbraucherpreisindex für Baden-Württemberg des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg
zu bereinigen (Index 1985 Jahresdurchschnitt = 74,5/Preisbasisjahr 2000 = 100).
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