März 2002

kirchlicher Einzelgruppenplan 60:
MitarbeiterInnen im Verwaltungdienst

Vergütungsgruppe IXa
1. Amtsgehilfinnen/Amtsgehilfen, Botinnen/Boten, Pförtnerinnen/Pförtner und Telefonistinnen/Telefonisten (Anm. 1). 

Vergütungsgruppe VIII
2. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter wie Fall­grup­pe 1 nach zweijähriger Bewährung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe IXa BAT (Anm. 1)

3. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter wie Fall­grup­pe 1 mit umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit (Anm. 1, 2, 3)

Vergütungsgruppe VII
4. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter wie Fall­grup­pe 3 nach zweijähriger Bewährung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe VIII Fall­grup­pe 3 (Anm. 1, 2, 3)

Anmerkungen:
(1) Die Eingruppierung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern i. S. der Fall­grup­pe 1, die zusätzlich sonstige Verwaltungstätigkeiten im Umfang von mindestens 50 v. H. der Gesamtarbeitszeit wahrnehmen, richtet sich nach der Vergütungsordnung Anlage 1a (Teil I) BAT. 

(2) Eine umfangreiche Tätigkeit im Sinne der Fall­grup­pe 3 ist gegeben, wenn z. B. die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber nach der Aufbau- und Ablauforganisation der Dienststelle abwechselnd als Botin/Bote, als Amtsgehilfin/Amtsgehilfe wie auch als Pförtnerin/Pförtner eingesetzt werden muß. 

(3) Eine schwierige Tätigkeit im Sinne der Fall­grup­pe 3 ist gegeben, wenn z. B. Pförtnerinnen/Pförtner in Dienststellen mit großem Publikumsverkehr in größerem Umfang Auskünfte zu erteilen oder wenn sie gleichzeitig den Fernsprechvermittlungsdienst zu versehen haben. 
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