kirchlicher Einzelgruppenplan
60:
MitarbeiterInnen im Verwaltungdienst
Vergütungsgruppe IXa
1. Amtsgehilfinnen/Amtsgehilfen, Botinnen/Boten, Pförtnerinnen/Pförtner
und Telefonistinnen/Telefonisten (Anm. 1).
Vergütungsgruppe VIII
2. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter wie Fallgruppe 1 nach zweijähriger
Bewährung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe IXa BAT
(Anm. 1).
3. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter wie Fallgruppe 1 mit umfangreicher oder
schwieriger Tätigkeit (Anm. 1, 2, 3).
Vergütungsgruppe VII
4. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter wie Fallgruppe 3 nach zweijähriger
Bewährung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe VIII Fallgruppe
3 (Anm. 1, 2, 3).
Anmerkungen:
(1) Die Eingruppierung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern
i. S. der Fallgruppe 1, die zusätzlich sonstige Verwaltungstätigkeiten
im Umfang von mindestens 50 v. H. der Gesamtarbeitszeit wahrnehmen, richtet
sich nach der Vergütungsordnung Anlage 1a (Teil I) BAT.
(2) Eine umfangreiche Tätigkeit im Sinne der Fallgruppe 3 ist gegeben,
wenn z. B. die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber nach der Aufbau- und
Ablauforganisation der Dienststelle abwechselnd als Botin/Bote, als Amtsgehilfin/Amtsgehilfe
wie auch als Pförtnerin/Pförtner eingesetzt werden muß.
(3) Eine schwierige Tätigkeit im Sinne der Fallgruppe 3 ist gegeben,
wenn z. B. Pförtnerinnen/Pförtner in Dienststellen mit großem
Publikumsverkehr in größerem Umfang Auskünfte zu erteilen
oder wenn sie gleichzeitig den Fernsprechvermittlungsdienst zu versehen
haben.
|