Dienstvereinbarung
Die jeweils zuständige Mitarbeitervertretung (MAV) kann – geregelt durch das Mitarbeitervertretungsgesetz – mit der Dienststellenleitung (das ist jeweils die Stelle / Organisation / Gremium, die den Arbeitsvertrag unterschrieben hat) arbeitsrechtliche Vereinbarungen treffen, soweit sie nicht tarifliche Regelungen (und diesen gleichgestellt: die Arbeitsrechtsregelungen) ändern.
Es könnte z.B.: zur Regelung der Arbeitszeit eine Dienstvereinbarung abgeschlossen werden.
Auskunft über für Sie geltende Dienstvereinbarungen kann Ihnen die für Sie zuständige MAV geben