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Januar 2021

Datenschutz

Jede und jeder von uns ist irgendwo in einer Datei gespeichert, und sei es nur im Einwohnermelderegister.

Fast unübersehbar sind die Anzahl der Dateien, wo der Name, Adresse und weitere Merkmale festgehalten sind (Versicherung, Krankenkasse, Telefongesellschaft, Versandhaus, Verein etc). Werden diese Dateien nun verknüpft, so kann ein recht umfassendes Bild eines jeden Menschen erstellt werden, der "gläserne Mensch" könnte Wirklichkeit werden.

Dies zu verhindern und das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung zu wahren ist Aufgabe des Bundesdatenschutzgesetzes und auch des Datenschutzgesetztes der EKD nebst den dazugehörenden Verordnungen, Anlagen und sonstiger Vorschriften.


=> Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
=> Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG- EKD)
=> Kirchengesetz zur Ausführung über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (AusG - DSG- EKD)
=> Durchführungsbestimmungen zu § 6 des Kirchengesetzes über den Datenschutz (DB - § 6 - DSG - EKD)
=> Verordnung Datenschutzregisterordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland
=> Kirchengesetz über die Statistik
=> Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis
=> Merkblatt zur Verpflichtung von Mitarbeitern/innen auf das Datengeheimnis
=> Checkliste EDV
=> Schutz der Klientendaten in Diakonischen Werken
=> Durchführungsbestimmungen zur Verwendung der dienstlichen E-Mail-Adresse

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