Auflösungsvertrag / Aufhebungsvertrag
"In einem Aufhebungsvertrag (auch: Auflösungsvertrag) wird eine einvernehmliche Beendigung eines Schuldverhältnisses, meistens eines Arbeitsverhältnisses, vertraglich geregelt."
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Lesen Sie die näheren Einzelheiten zum Thema Aulösungsvertrag / Aufhebungsvertrag bitte dort.
Tarifvertraglich vorgesehen ist der Auflösungsvertrag im TVöD im § 33, in den AVR im § 34.
lesen Sie hierzu auch den Artikel der Kirchengewerkschaft aus der Info 1-2019
Links
=> Auflösungsvertrag bei WIKIPEDIA [externer Link, öffnet in eigenem Fenster]
=> Auflösungsvertrag bei Arbeitsvertrag.org [externer Link, öffnet in eigenem Fenster]
=> Auflösungsvertrag im TVöD, § 33
=> Auflösungsvertrag in den AVR, § 34
=> Kündigung