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Juni 2020

Auflösungsvertrag / Aufhebungsvertrag

"In einem Aufhebungsvertrag (auch: Auflösungsvertrag) wird eine einvernehmliche Beendigung eines Schuldverhältnisses, meistens eines Arbeitsverhältnisses, vertraglich geregelt."

So beginnt der Artikel bei [externer Link, öffnet in eigenem Fenster] Bild zeigt die Deutschlandflagge WIKIPEDIA.

Lesen Sie die näheren Einzelheiten zum Thema Aulösungsvertrag / Aufhebungsvertrag bitte dort.


Tarifvertraglich vorgesehen ist der Auflösungsvertrag im TVöD im § 33, in den AVR im § 34.

lesen Sie hierzu auch den Artikel der Kirchengewerkschaft aus der Info 1-2019

Links


=> Bild zeigt die Deutschlandflagge Auflösungsvertrag bei WIKIPEDIA [externer Link, öffnet in eigenem Fenster]
=> Bild zeigt die Deutschlandflagge Auflösungsvertrag bei Arbeitsvertrag.org [externer Link, öffnet in eigenem Fenster]
=> Bild zeigt die Deutschlandflagge Auflösungsvertrag im TVöD, § 33
=> Bild zeigt die Deutschlandflagge Auflösungsvertrag in den AVR, § 34
=> Bild zeigt die Deutschlandflagge Kündigung

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