Sachbezugswerte
Die Sachbezugs- und die Arbeitsentgeltverordnung werden in der Sozialversicherungsentgeltverordnung [externer Link, öffnet in eigenem Fenster] geregelt. Zum 1. Januar 2022 ändern sich jedoch die Sachbezüge.
Der Wert für Verpflegung wird auf 270,00 Euro angehoben (Frühstück: 1,87 Euro täglich, Mittag- und Abendverpflegung: je 3,57 Euro täglich).
Für erwachsene Familienangehörige werden die gleichen Verpflegungswerte angesetzt. Ansonsten bleibt es bei den bekannten Abschlägen.
Bei den Werten für Unterkunft und Miete wird für das gesamte Bundesgebiet ein einheitlicher Wert festgelegt. Dieser beträgt 241 Euro.
Die Einzelheiten lesen Sie in der
=> Sozialversicherungsentgeltverordnung [externer Link, öffnet in eigenem Fenster]