vkm Deutschland - Landesverband Baden -- Gewerkschaft für Kirche und Diakonie

16. Februar 2006

TeilmitarbeiterInnenversammlung der landeskirchlichen ReligionslehrerInnen

Berufsgruppentag Religionslehrerinnen und -lehrer der Kirchengewerkschaft

Wenn dieser Tag etwas gezeigt hat, dann ist dies die klare Ansage:

Den kirchlichen Religionslehrerinnen und -lehrern ist ihre Arbeit ganz und gar nicht egal - sie bedeutet ihnen viel und sie wollen durch und mit ihrer Arbeit zum Profil "Kirche" beitragen, sie wollen im staatlich verordneten Kontakt mit unseren jungen Menschen zusätzlich zum schulischen Auftrag dem kirchlichen Auftrag, das Evangelium in Wort und Tat recht zu verkünden, gerecht werden.

Dass den Religionslehrerinnen und -lehrern dies auch gelingt, dies wurde ihnen ausdrücklich von dem Vertreter des Evangelischen Oberkirchenrates, Herrn Kuhn, bestätigt.

Zunächst versammelten sich die Kolleginnen und Kollegen zur Teil - MitarbeiterInnenversammlung.

Einen Eingangsimpuls zum Tage gab Dorothea Eichhorn mit einer "Engelsgeschichte":

In vier verschiedenen thematischen Arbeitsgruppen wurden dann die arbeits- und tarifrechtlichen Bedingungen des Arbeitsumfeldes reflektiert:

  • Zukunftsmodell „Strukturveränderung“ - im Hinblick auf den Einsatz von ReligionslehrerInnen an einem exemplarisch ausgewählten Kirchbezirk
  • Anerkennung von Projekten, AGs, etc.., Möglichkeiten der Refinanzierung (neue Verhandlungen mit dem Land erforderlich)
  • Qualitätsentwicklung und Evaluation
  • Kleine Deputate an vielen Schulen bzw. Einsatz an vielen Schulen und deren Forderungen an uns – welche Probleme wirft ein solcher Einsatz auf und was brauchen wir an Begleitung und Unterstützung

Karin Lindau führte in die Arbeitsgruppen ein. Auf ihre Anregung hin sollten die Arbeitsgruppen nach dem Schema der "non violent communication" (gewaltfreie Kommunikation nach Marshall Rosenberg)arbeiten. Diese Anregung der Mitarbeitervertretung (MAV) führte zu unterschiedlichen Arbeitsergebnissen der Gruppen:

Die einen stellten glasklare Forderungen, die anderen Fragen, und wieder andere äußerten Wünsche:

Nach dem Mittagessen war der Kontakt und Austausch mit der Dienststellenleitung, dem Referat 4 des EOK vorgesehen.

Leider waren der Referent 4, Oberkirchenrat Dr. Michael Trensky verhindert und auch sein Vertreter, Kirchenrat Wolfgang Koch durch anderweitige Termine sehr in Eile und der ebenfalls eingeladenen Schuldekan Rainer Starck konnte wohl auf Grund der terminlichen Enge seine Zusage zur Teilnahme nicht einhalten. So durfte Manfred Kuhn vom EOK, Referat 4, erstmalig als "Dienststellenleitung" unsere Wünsche und Forderungen entgegennehmen.

Selbstverständlich werden bei derartigen Veranstaltungen üblicherweise keine Zusagen gemacht, aber immerhin konnte die Versammlung gemeinsam mit dem/den Vertreter/n des EOK/der Arbeitgeberin einige Verfahrensabsichten vereinbaren.

Bezogen auf die einzelnen Arbeitsgruppen wurde Folgendes erarbeitet und vereinbart:

AG Strukturveränderung

1.

Deputatsstückelungen – mit verursacht durch die "Pflichtdeputate" der in den Gemeinden Tätigen (GemeindediakonInnen und PfarrerInnen)– könnten dadurch unterbunden werden, indem pro Kirchenbezirk eine „%-uale Planung“ gemacht wird z.B: Schwerpunktschulen mit staatlicher und Schwerpunktschulen mit kirchlicher RU-Versorgung. Weniger im ländlichen Gebiet, aber im (groß-) städtischen Raum können durch eine Berücksichtigung dieses Blickwinkels und einer damit einhergehenden Verringerung der Einsatzschulen die absoluten Zeitanteile für Konferenzen, Schulgottesdienste etc. verringert werden.
Im Bestreben, die "Pflichtdeputatler" nicht aus den gemeindenahen Schulen hinauszudrängen und die staatlichen Lehrkräfte mit Vocatio durch Einsatz an verschiedenen Schulen auch nicht mehr zu belasten als die kirchlichen Lehrkräfte eröffnen sich im Einzelfall intelligente Lösungen, die Arbeitszeit durch"Doppelungen" oder "Tripelungen"

 

im Bereich des organisatorischen und Verwaltungsanteils zu Gunsten der Zeit für "gelebten Religionsunterricht" umwidmen können.

2.

- Projektunterricht an Nachmittagen (konzentriert)
- Doppelstunden
- Blockunterricht
Da diese staatlicherseits durchaus vorgesehenen Unterrichtsformen als "Kann-Möglichkeit" oft an organisatorischen Fragen scheitert (wenn der reguläre RU nicht als Randstunde geplant ist stellt sich bei diesen Möglichkeiten die Frage der Aufsichtspflicht für die evangelischen Schülerinnen und Schüler, da der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der anderen Konfessionen bzw. Religionen wie bisher üblich stattfindet), wird der Evangelische Oberkirchenrat aufgefordert, sich stärker und vehementer beim Kultusministerium dafür einzusetzen, dass die oben skizzierten Unterrichtsformen auch praktisch ermöglicht werden.

3.

Gelebter RU: Akzeptanz des RU ist auch abhängig von der Möglichkeit, nicht nur „gehaltenen RU“ bezahlt zu bekommen (z.B: Schullandheim und andere Aufgaben, für welche die ReligionspädagogInnen gut ausgebildet sind)
Beim Staat ist es möglich, in anderen Landeskirchen ist es möglich, nur bei uns nicht?
Begleiten staatliche teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte eine Klasse beim Schullandheim, so erhalten sie für diese Zeit das Entgelt einer Vollzeitkraft (siehe: Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis bei Klassenfahrten an öffentlichen Schulen; Bekanntmachung des Kultusministerium vom 26. November 2002 - KuU S. 16/2003).
Decken Kolleginnen und Kollegen in anderen Landeskirchen Bereiche wie Schulseelsorge, Auszeit o.ä. ab, so werden diese Stunden auf ihr Deputat angerechnet und auch vom jeweiligen Bundesland erstattet.

 

Daher wird der Evangelische Oberkirchenrat aufgefordert, sich stärker und vehementer beim Kultusministerium dafür einzusetzen, dass auch die Stunden des "gelebten RU" vom Land Baden-Württemberg erstattet werden.


Zu diesen Forderungen schlagen die Vertreter der Dienststellenleitung vor, gemeinsam unter Beteiligung der Schuldekaninnen und -dekane eine "AG zur Strukturfrage" ins Leben zu rufen, um an diesen Forderungen qualifiziert weiter zu arbeiten.

Dauer der AG bis zur Präsentation der Arbeitsergebnisse: 1 Jahr



 

AG Projekte

Projekte etc. leben durch die Akzeptanz der RL.

  1. Stunden von kirchlichen RL, die in Projekten oder AG‘s mitarbeiten, müssen ebenso wie der „erteilte RU“ vom Staat bezahlt werden. Die Mitarbeiterversammlung fordert den Evangelischen Oberkirchenrat auf, sich dafür stärker und vehementer beim Kultusministerium einzusetzen.
  2. Kirchliche RL werden ausschließlich auf den RU beschränkt. Wünschenswert wäre die Möglichkeit, je nach Bedarf auch z.B. in Kooperationen zu unterrichten.
  3. -  Möglichkeiten wie „Auszeitbetreuung“ o.ä.
    -  Schulseelsorge war ein guter Ansatz, der entgegen des „badischen“ Trends ausgebaut werden muss.
    -  Dazu muss sich die Landeskirche gegenüber dem Land BaWü ein- und durchsetzen. (Beispiel nehmen an der Erzdiözese FR: Diese hat ½ Stelle für die Koordination dieser Tätigkeiten für die Administration im Stellenplan vorgesehen.)
    -  Evtl. kann dies unter dem Stichwort „Begegnung“ (z.B: interreligiöser Dialog) besser erreicht werden.

"Über die Definition von „Deputaten“ sei dies möglich", so antworten die Vertreter der Diensstellenleitung. Dafür jedoch seien Absprache mit der Erzdiözese notwendig. Ein besonderes Augenmerk muss dabei auf das Erfordernis des Abschmelzens von gut 19 Stellen im RU-Bereich erfahren



 

AG Qualitätsentwicklung/ Evaluation

ZUR INFORMATION
Derzeit gibt es zwei unabhängig voneinander ablaufende Prozesse:

  1. Selbstevaluation an Schulen (http://www.schule-bw.de/unterricht/evaluation/)
    Auf dem Landesbildungsserver ist ausdrücklich ein Instrument genannt: SEIS (Bertelsmannstiftung).
    Hier sind ReligionslehrerInnen in die vorbereitenden Gesamtlehrerkonferenzen und in die Evaluationsprozesse bei Lehrern/Eltern/Schülern eingebunden.
  2. Handreichung zur Selbstevaluation
    Im Auftrag der 4 Kirchen in Baden-Württemberg läuft die
    Qualitätsentwicklung im Religionsunterricht

In den Diagnose- und Vergleichsarbeiten 2006 kommt der RU noch nicht vor.
Da derzeit noch keine Erlasse oder Vereinbarungen über den Umgang und die Verwertung der erhobenen Daten bekannt sind, unterliegen alle Beteiligten und alle elektronisch gespeicherten Daten den Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes.
Dringend empfohlen wird, vor Beginn und Beteiligung an den Evaluationsprozessen Aufklärung über den datenschutzrechtlichen Rahmen einzufordern.
Inwieweit die Fragebögen der beiden Evaluationsprozesse einer vorherigen Zustimmung durch die MAV unterliegen ist noch nicht abschließend geklärt. (Siehe hierzu das Info der GEW)


Gibt es eine Pflicht (rechtlich) zur QE?

Wer ist weisungsberechtigt? Schule oder Schuldekanin / Schuldekan? Wer ist verantwortlich für die Information der RL über dieses Thema? Zeitpunkt der Verbindlichkeit / Einführung / in Kraft treten?

  1. Was soll evaluiert werden, Unterricht, Schüler oder Lehrkraft? Wo finden die Rahmenbedingungen ihren Niederschlag bei der Evaluation?
  2. Welche Konsequenzen hat die Evaluation?
  3. Dient die Evaluation der Auswahl bei anstehenden Stellenkürzungen?
  4. Wer wertet die Unterlagen aus? Was geschieht damit? Welche Kompetenz und Qualifikation haben die „Auswertenden“?
  5. Wie lässt sich die QE mit ihren Standards mit erlebnisorientiertem Unterricht vereinbaren?


=>   „Diese Fragen sind der Zeit / Wirklichkeit weit voraus“ (O-Ton EOK)
Da die in den verschiedenen Schulen angefangenen Maßnahmen dem EOK als Arbeitgeberin der kirchlichen Religionslehrkräfte nicht bekannt sind, wird ein intensiver, gegenseitiger Informationsaustausch vereinbart.
Zudem wird in einem
MAV-Info (Erscheinungstermin ca. Ende März 2006) dafür geworben, kurze Erfahrungsberichte zu diesem Thema weiterzuleiten.

Die Vertreter des EOK stimmten der Bildung einer Arbeitsgruppe zu diesem Thema zu, welche durch TeilnehmerInnen mit Kompetenzen aus den verschiedenen Schularten besetzt werden soll.



 

AG kleine Deputate

Wünsche (vor allem von den Teilzeit-Kräften):

  1. Klare und zumutbare (zumutbarer als im RU-Gesetz) Regelungen in Bezug auf Gesamtlehrerkonferenzen und Kooperationszeiten
  2. Deputatsanrechnung für Organisatorisches, Wegzeiten (vor allem bei TZ-Beschäftigten mit Einsatz an mehreren Schulen (etwa wie in der Erzdiözese Freiburg)

Weitere Fragen:

  1. Was kostet jetzt der Masterstudiengang tatsächlich? 3000, 6000 oder 7200 €?
    ANTWORT: Das kann nur die Fachhochschule beantworten, aber haben Sie schon über einen Antrag auf einen Zuschuss nachgedacht?
  2. Wenn der „gelebte RU“ dem Staat nichts wert ist – was ist er dann der Kirche wert?
    ANTWORT: (darauf warten wir noch .............!)


 

nach dem Ende der MitarbeiterInnenversammlung formierten sich die "noch nicht Abgereisten" zum

Berufsgruppentag RL 2006 der Kirchengewerkschaft

und stellten nach einer kurzen Zusammenfassung folgende Forderungen:

zum Schluss erhielten alle den Reisesegen (von Susanne Kluge-Lorösch)

 => zur Textversion (ohne Bilder)


 

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