von Christina Müller, Öffentlichkeitsreferentin im Evangelischen Kirchenbezirk Karlsruhe und Durlach
Seit zehn Jahren gibt es das Diplom-Religionspädagogengesetz in der Evangelischen Landeskirche in Baden. Bei der Feier am Mittwoch, 17. Mai in Karlsruhe, stand es im Mittelpunkt. „Die Frühjahrssynode der Badischen Landeskirche befasste sich im Jahr 1996 intensiv mit dem Diplom-Religionspädagogengesetz“, erinnerte Annemarie Andritschky M.A., Landeskirchliche Beauftragte für den Einsatz von Gemeindediakonen, zu Beginn der Veranstaltung. Die 150 Anwesenden befassten sich mit dem aktuellen Berufsfeld von Diplom-Religionspädagoginnen und –pädagogen heute. Der Diakonenkonvent des Kirchenbezirks Lörrach zeigte auf amüsante Art und Weise in wie vielen unterschiedlichen Bereichen die Berufsgruppe tätig ist. Eine Jugendreferentin hat da so ihre Not mit der Terminfindung mit anderen Kollegen. Sie muss eine Freizeit vorbereiten, zum Stadtjugendausschusstreffen, und so weiter. Hier wurde deutlich mit wem Religionspädagoginnen und –pädagogen in ihrem Alltag kooperieren.
Zuvor hatte Annemarie Andritschky den „Blick zurück“ getan und vom Berufsalltag der Gemeindehelferinnen berichtet. „Der Beruf des Religionspädagogen war früher ein Frauenberuf“, erklärte Andritschky. Durch Freifrau Marie von Marschall hatte sich im Jahr 1916 der „Evangelische Frauenverband für Innere Mission“ gegründet, der auch die soziale Frauenschule in Freiburg ins Leben rief. „Im Jahr 1920 legten zwölf Schülerinnen ihr Examen ab“, sagte die Referentin. Damals konnten die Absolventinnen von Kirche und Staat angestellt werden. Im Jahr 1928 waren 48 Gemeindehelferinnen von den jeweiligen Kirchengemeinden in Baden angestellt. Das Arbeitsfeld war bereits damals vielfältig: von der Büroarbeit über Besuche bei Kranken und jungen Müttern, bis hin zur Jugendarbeit und der Erteilung von Religionsunterricht. In der Zeit des Zweiten Weltkriegs mussten sich die Gemeindehelferinnen zurecht finden im Flügelkampf der Evangelischen Kirche zwischen „Deutschen Christen“ und „Bekennender Kirche Nach dem Ende des Kriegs halfen sie bei Mittagstischen und der Verteilung von CARE-Paketen mit. In den 50er Jahren waren 129 Gemeindehelferinnen in Baden im Dienst. Erstmals besuchten dann auch Männer das „Evangelische Seminar für Wohlfahrtspflege und Gemeindedienst“. „Zusammengefasst kann gesagt werden, dass der Beruf des Gemeindehelfers entstand, weil es Bedarf gab“, schloss Annemarie Andritschky.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand das Referat von Landesbischof Dr. Ulrich Fischer zum Thema: „Die Vermittlung des Heiligen in religionspädagogischer Kompetenz“. Der Bischof erläuterte die Kompetenz der Religionspädagogen zur Vermittlung des Heiligen an fünf Handlungsfeldern. Dazu zählen: das religionspädagogische Handlungsfeld, im Religionsunterricht, Konfirmandenunterricht, Jugendarbeit, Kindertagesstätten. Des weiteren gehört dazu das pädagogische Handlungsfeld in Gemeinde und gemeindeübergreifenden Zusammenhängen. Das bedeutet in Gruppen der Gemeinde, auf Bezirks- und Landeskirchenebene. Religionspädagogen agieren auch im diakonischen, seelsorgerlichen und verkündigenden Handlungsfeld. Einige arbeiten in den Diakonischen Werken der Landeskirche, andere als Seelsorger in Altenheime, Krankenhäusern und im Gefängnis. Und auch der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit gehört dazu, wie der Bischof betonte. In der anschließenden Aussprache zum Referat machte der Ulrich Fischer deutlich, dass sowohl Pfarrerinnen und Pfarrer als auch Religionspädagoginnen und –pädagogen für die evangelische Kirche stehen. „Die Menschen nehmen beide Berufsgruppen durch ihr Agieren wahr“, so Fischer. „Was würde fehlen, ohne Religionspädagogen in unserer Landeskirche?“, fragte Dekan Günter Ihle, der das Gespräch mit dem Bischof moderierte. „Jede Menge an Lebendigkeit und Kreativität sowie innovativer Tätigkeit mit Menschen“, sagte der Bischof und bedankte sich bei allen, die in diesem Beruf für die Kirche tätig sind.
Im letzten Teil der Feier waren die Gedanken vor allem auf das „Morgen“ gerichtet. Aktueller Anlass ist die Novellierung der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden. Professor Christoph Schneider-Harpprecht von der Evangelischen Fachhochschule in Freiburg, der kirchli-chen Hochschule von der die meisten badischen Diakoninnen und Diakone kommen, verwies in seinem Statement auf die Bedeutung des Predigtamtes für die Diakone. Denn in das Verständnis vom Predigtamt, wie es in der jetzigen Grundordnung der Badischen Kirche gefasst ist, sei die Diakonenschaft mit einbezogen. Jedoch sei bei der in Arbeit sich befindlichen novellierten Form der Grundordnung, das Predigtamt auf das "laute gesprochene Wort" beschränkt. Diesem Verständnis vom Amt des Predigens, das in Wort und Tat geschehe, könnten Diakone nicht zustimmen, so der Hochschullehrer und erhielt lebhaften Applaus.
Das ist nur eine von vielen Fragen, mit der sich die Berufsgruppe beschäftigt. Andere sind: Sitz und Stimmrecht im Ältestenkreis oder entsprechendem Gremium? Was ist angemessene Dienstkleidung beim Halten von Gottesdiensten? Soll sich die Berufsbezeichnung in Baden künftig in Diakonin und Diakon ändern?
Autorin: Christina Müller, Öffentlichkeitsreferentin im Evangelischen Kirchenbezirk Karlsruhe und Durlach