Zuwendung (Weihnachtsgeld) während Elternzeit

Elternzeitbeginn im laufenden Jahr
(über ein volles Kalenderjahr)
Zuwendung in voller Höhe im laufenden Jahr
Im folgenden Jahr Zuwendung bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats (12-tel Regelung)
Elternzeitbeginn im laufenden Jahr
(nicht über ein volles Kalenderjahr)
Zuwendung in voller Höhe im laufenden Jahr
Im folgenden Jahr Zuwendung bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats (12-tel Regelung) und ab Ende des Erziehungsurlaubs
erneute Niederkunft während Elternzeit mit erneuter Elternzeit keine Zuwendung, da am Tag vor Antritt der neuen Elternzeit kein Anspruch auf Bezüge oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bestanden hat
Erziehungsgeld unschädliche Beschäftigung (beim selben Arbeitgeber) während der Elternzeit Zuwendung in voller Höhe im laufenden Jahr (Vergütungsgruppe, Lebensaltersstufe + Ortszuschlag vom September!)
Im folgenden Jahr volle Zuwendung aus Teilzeitbeschäftigung
Erziehungsgeld unschädliche Beschäftigung (beim selben Arbeitgeber) während der Elternzeit und erneute Niederkunft
Nach Ende der ersten Elternzeit erneute Elternzeit für zweites Kind
anteilige Zuwendung (12 tel Regelung) aus der Teilzeitbeschäftigung