hier finden Sie nähere Ausführungen, Erklärungen, Hinweise auf gerichtliche Entscheidungen oder auch Hinweise zu Mitteilungen des Evangelischen Oberkirchenrates zu den einzelnen Bestimmungen und Regelungen des TVöD, TVÜ und der AR-M.
Sollten Sie selbst zu dieser (oder einer anderen Regelung) einen Kommentar schreiben wollen, so sind Sie herzlich eingeladen dazu!
Senden Sie diesen bitte an: lenssen[at]kirchengewerkschaft[dot]de
Wir werden versuchen, Ihren Beitrag sinnvoll in diesen Internetauftritt zu integrieren.
Herzlichen Dank
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Bundesarbeitsgericht bestätigt Missbrauchskontrolle bei Kettenbefristungen
BAG 7 AZR 420/15 vom 17. Mai 2017
Das Bundesarbeitsgericht hat das Gebot zur Missbrauchskontrolle bei Sachgrund-Ketten-Befristungen festgestellt.
Vor allem dann, wenn die Gesamtdauer des befristeten Arbeitsverhältnisses acht Jahre übersteigt oder mehr als zwölf Vertragsverlängerungen vereinbart wurden.
Gleiches gilt, wenn das Arbeitsverhältnis die Gesamtdauer von sechs Jahren überschreitet und zusätzlich mehr als neun Verlängerungen vereinbart wurden.
Zu prüfen ist im Einzelfall, ob ein institutioneller Rechtsmissbrauch vorliegt, ohne dass bei der einzelnen Verlängerung ein Missbrauch vorgelegen hat.