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Oktober 2010

April 2008

Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Emissionen aus Büromaschinen nicht ausgeschlossen

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schließt Arbeiten zur Toner-Problematik ab

Emissionen aus Laserdruckern, -kopierern und Multifunktionsgeräten könnten dazu beitragen, unspezifische Symptome wie Schleimhautbeschwerden, Bindehautreizungen, Reizungen des Atemtraktes und der Rachenschleimhaut hervorzurufen. Schwerwiegende Gesundheitsschäden sind nach den bislang vorliegenden ärztlichen Daten nicht beobachtet worden. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer umfangreichen gesundheitlichen Bewertung, mit der es seine Arbeiten zur "Toner"-Problematik jetzt abgeschlossen hat. In die Bewertung sind neben den Daten der BfR-"Toner"-Studie (Prävention online berichtete) die Ergebnisse weiterer aktueller, zum Teil noch nicht veröffentlichter Studien eingeflossen.

Die Untersuchungsergebnisse waren für die meisten der gemessenen raumlufttechnischen Parameter unauffällig. Nicht geklärt werden konnte die genaue Zusammensetzung feiner und ultrafeiner Partikel. Um Tonermaterial handelte es sich bei den ultrafeinen Partikeln, deren Konzentration mit der Inbetriebnahme von Laserdruckern und Kopierern vorübergehend signifikant anstieg, offenbar überwiegend nicht. Die gesundheitlichen Beschwerden der Probanden waren unspezifisch und in keinem Fall schwerwiegend. Möglicherweise reagieren einzelne, besonders empfindliche Personen mit Beschwerden, die dem "Sick-Building-Syndrom" ähneln. Welche Emissionskomponenten diese Reaktionen auslösen könnten, ist bislang noch nicht abschließend geklärt.

Auch nach Auswertung der aktuellen Daten zur "Toner"-Problematik bleiben damit Fragen offen. Um diese Erkenntnislücken zu schließen sind aus Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung zusätzliche Untersuchungen nötig. Studien zur physikalischen und chemischen Identität der gemessenen Partikel sieht das BfR dabei als vordringlich an, sie sollten mit hoher Priorität durchgeführt werden. Erst wenn deren Ergebnisse vorliegen, sollte über Folgestudien nachgedacht werden, da eine sinnvolle Konzeption kontrollierter Expositions- oder möglicher epidemiologischer Studien ohne Kenntnis der Partikelzusammensetzung nicht möglich ist.

Die Gesundheitliche Bewertung Nr. 014/2008 des BfR vom 31. März 2008 wird online als PDF-Download (254 KB) angeboten.

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