Studienreise
Unter gewissen Bedingungen können Studienreisen als Fortbildungsmaßnahmen anerkannt und bezahlt werden.
Die verwaltungsinternen Regelungen sind nachzulesen:
=> Studienreisen als Fortbildungsmaßnahmen
abgedruckt im GVBl, OKR 31.10.1989, AZ.20/30
dabei ist zu beachten:
Nr. 9.4 des Auszuges aus den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 18. Juli 2003 zu § 112 Landesbeamtengesetz
gem. Anlage 4 zur AR-M