Vorwurf des sexuellen Mißbrauches bei kirchlichen Beschäftigten
Wird Bediensteten (Beschäftigten, Beamten oder Pfarrerinnen/Pfarrern) sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen vorgeworfen, so tritt ein geregeltes Verfahren in Kraft, welches neben dem Opferschutz auch den Schutz der Bediensteten vor ungerechtfertigten Anschuldigungen gewährleistet. Der Ablauf dieses Verfahrens wurde von der Kirchenleitung in Absprache mit den entsprechenden Interessenvertretungen (MAV, Pfarrvertretung) entwickelt.
=> Ablaufschema für Verdachtsfälle sexuellen Mißbrauchs
=> Merkblatt der Evang. Landeskirche für Leistungen an Opfer sexuellen Missbrauchs
=> taz-Artikel zum Wort "Mißbrauch"