Kirchengewerkschaft
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Oktober 2010

Oktober 2010

Langzeitkonto

"Bei Langzeitkonten handelt es sich um Arbeitszeitkonten, in die der Mitarbeiter Arbeitsentgelt oder Arbeitszeit einbringen kann, um damit ..."

bei WIKIPEDIA ist das Thema wirklich gut beschrieben:
=>  Langzeitkonto bei Wikipedia

Im § 10 Abs. 6 TVöD wird die Möglichkeit der Einrichtung eines Langzeitkontos eröffnet.
Was alles damit zusammenhängt und welche Vorschriften dabei beachtet werden müssen, kann den beiden untenstehenden Dokumenten entnommen werden:

=> Präsentation zum Thema 'Langzeitkonto' von Dr. Andreas Hoff (756 kb)

=> Zusammenstellung der Vorschriften zur Führung von Langzeitkonten (80 kb)

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