Langzeitkonto
"Bei Langzeitkonten handelt es sich um Arbeitszeitkonten, in die der Mitarbeiter Arbeitsentgelt oder Arbeitszeit einbringen kann, um damit ..."
bei WIKIPEDIA ist das Thema wirklich gut beschrieben:
=>
Langzeitkonto bei Wikipedia
Im § 10 Abs. 6 TVöD wird die Möglichkeit der Einrichtung eines Langzeitkontos eröffnet.
Was alles damit zusammenhängt und welche Vorschriften dabei beachtet werden müssen, kann den beiden untenstehenden Dokumenten entnommen werden:
=> Präsentation zum Thema 'Langzeitkonto' von Dr. Andreas Hoff (756 kb)
=> Zusammenstellung der Vorschriften zur Führung von Langzeitkonten (80 kb)