Kirchengewerkschaft
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Oktober 2010

August 2008

Hinzuverdienstgrenze bei Renten:
Jetzt 400 EUR/Monat

Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2008 die Grenze für einen zulässigen Hinzuverdienst zu einer Vollrente wegen Alters vor Vollendung des 65. Lebensjahres und zu einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf 400 EUR im Monat angehoben.

Bis zum 31. Dezember 2007 lag die Grenze für einen rentenunschädlichen Hinzuverdienst nur bei 350 EUR im Monat. Viele Rentner, die sich noch etwas hinzuverdienen wollten, konnten die Differenzierung zwischen der Entgeltgrenze für eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) von 400 EUR und der Hinzuverdienstgrenze für eine in voller Höhe bezogene Rente nicht nachvollziehen. Dies führte zu unbeabsichtigten Überschreitungen der zulässigen Hinzuverdienstgrenze. In einer nicht unerheblichen Zahl kam es dadurch zu Rentenkürzungen, die häufig höher waren als der zuviel erzielte Verdienst.

Mit der jetzigen Angleichung der rentenunschädlichen Hinzuverdienstgrenze an die allgemeine Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 400 EUR entsprach der Gesetzgeber einer Forderung der Rentenversicherungsträger. Sie dient der Rechtsklarheit und bedeutet eine Verwaltungsvereinfachung, weil voraussichtlich künftig aufwendige Prüfungen und Rückforderungen entfallen werden.

Im Unterschied zu den Minijobs dürfen die Rentner zweimal pro Kalenderjahr bis zum Doppelten des monatlichen Grenzwertes hinzuverdienen (im Jahr 2008 also zweimal bis zu monatlich 800 EUR), ohne dass dies Auswirkungen auf die Rente hat. Beim Minijob ist hingegen nur ein plötzliches unvorhergesehenes Überschreiten des Grenzwertes von regelmäßig 400 EUR pro Monat zulässig.

(Quelle: SUMMA SUMMARUM
wird herausgegeben, verlegt
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