Genetische Untersuchung im Arbeitsleben
Derzeit sind nur Einzelfälle bekannt - künftig könnte es aber die Regel werden:
Als Bestandteil der Bewerbungsunterlagen wird ein "genetischer Untersuchungsbericht" verlangt.
Dem hat das "Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen" [1258 kb] (Gendiagnostikgesetz; im Folgenden: GenDG) einen Riegel vorgeschoben.
Die näheren Ausführungen können nachgelesen werden in einem Newsletter von www.arbeitsrecht.de.
=> Gendiagnostikgesetz (1258 kb)