EU-Leiharbeitsrichtlinie
Nach jahrelanger Blockade des EU-Ministerrats (seit 2002) hat nun das EU-Parlament am 22. Oktober 2008 die Leiharbeitsrichtlinie erlassen.
"Die Richtlinie über Leiharbeit sichert den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern erstmals europaweite Mindeststandards für ihre Arbeitsbedingungen. Die Richtlinie schreibt den Grundsatz "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" fest. Dieser Grundsatz gilt in Deutschland bereits seit 2004. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind in Deutschland bei der Anwendung von Tarifverträgen möglich. Diese Ausnahme lässt die Richtlinie ausdrücklich zu." (aus der Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
In Deutschland wird jedoch von dieser Ausnahme leider häufig Gebrauch gemacht. Schon im Jahr 2004 verdienten Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer im Durchschnitt zwei bis drei Euro je Stunde weniger als die regulär Beschäftigten. (aus der Studie der Hans-Böckler-Stiftung)
Der Tarifvertrag zwischen dem (sogenannten) christlichen Gewerkschaftsbund und der Mittelständischen Vereinigung der Zeitarbeitsfirmen für Ostdeutschland sieht z.B. einen Einstiegslohn von 5,60 Euro je Stunde vor. Dies entspricht einem absolut unter dem Existenzminimum liegendem Monatsentgelt von ca. 850 Euro.
Weiter heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums: "Die Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und ist dann innerhalb von drei Jahren in nationales Recht zu übertragen. Da das deutsche Recht bereits weitgehend der seit 2002 verhandelten Richtlinie entspricht, ist davon auszugehen, dass der Anpassungsbedarf überschaubar ist."