ab 1. Juli 2004
Vorbemerkung zu allen Vergütungsgruppen:
Soweit die sonst geforderten
Voraussetzungen vorliegen, sind als Zeiten einer Bewährung auch Zeiten zu berücksichtigen,
die in einer entsprechend bewerteten Tätigkeit nach dem Einzelgruppenplan 63
verbracht wurde.
Vergütungsgruppe III
1. Geschäftsführerin/Geschäftsführer
eines Verwaltungs- und Serviceamtes der Kategorie 1.
Vergütungsgruppe II a
2. Mitarbeiterin/Mitarbeiter
wie Fallgruppe 1 nach fünfjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe III.
3. Geschäftsführerin/Geschäftsführer
eines Verwaltungs- und Serviceamtes der Kategorie 2.
Vergütungsgruppe I b
4. Mitarbeiterin/Mitarbeiter
wie Fallgruppe 3 nach achtjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe II a.
5. Geschäftsführerin/Geschäftsführer
eines Verwaltungs- und Serviceamtes der Kategorie 3.
Vergütungsgruppe I a
6. Mitarbeiterin/Mitarbeiter
wie Fallgruppe 5 nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe I b.
Anmerkungen
1. Die
Zuordnung zu den Kategorien erfolgt nach Punkten und zwar:
unter 250
Punkte Kategorie 1
ab 250
Punkte Kategorie 2
ab 400
Punkte Kategorie 3
2. Die Punktzahlen werden unter Zugrundelegung der tatsächlichen Verhältnisse des Vorjahres aus folgenden Kriterien ermittelt:
a) |
Summe des genehmigten Haushaltsvolumens (Sachbuch 00) ohne einzelne Baumaßnahmen mit Finanzierungskosten über 25.000 Euro der Kirchengemeinden und sonstigen Rechtsträger |
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a 1) für die das Verwaltungs- und Serviceamt aufgrund einer Vereinbarung Geschäftsführungsaufgaben wahrnimmt (Anm. 3a und 4) |
je angefangene250.000 Euro |
3 Punkte |
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a 2) für die das Verwaltungs- und Serviceamt keine Geschäftsführungsaufgaben wahrnimmt (Anm. 4) |
je angefangene250.000 Euro |
1 Punkt |
b) |
Summe des Wirtschaftsplanvolumens unselbständiger Einrichtungen von Kirchengemeinden und selbständiger Rechtsträger, für die das Verwaltungs- und Serviceamt die Buchführung |
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b 1) inkl. Jahresabschluss und Bilanzerstellung wahrnimmt (Anm. 4) |
je angefangene200.000 Euro |
2 Punkte bzw. bei Altenheimen 3 Punkte |
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b 2) ohne Jahresabschluss und Bilanzerstellung wahrnimmt (Anm. 4) |
je angefangene200.000 Euro |
1 Punkt |
c) |
Anzahl der angeschlossenen Rechtsträger und sonstigen Einrichtungen, deren Buchhaltung einschließlich der Personalsachbearbeitung übernommen wurde |
je 2 Rechtsträger |
1 Punkt |
d) |
Anzahl der Einrichtungen, über deren Leiterin/Leiter der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer des Verwaltungs- und Serviceamtes die Dienstaufsicht ausdrücklich übertragen ist |
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d 1) Alten-/Pflegeheime |
je Einrichtung |
10 Punkte |
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d 2) Sozial-/Diakoniestationen |
je Einrichtung |
6 Punkte |
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d 3) Tageseinrichtungen für Kinder |
je Einrichtung |
2 Punkte |
e) |
Anzahl der im Dezember des Vorjahres bestandenen sowie der im Vorjahr abgewickelten Personalfälle der Kirchengemeinden und sonstigen Rechtsträger (Anm. 5) |
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e 1) für die das Verwaltungs- und Serviceamt aufgrund einer Vereinbarung Geschäftsführungsaufgaben wahrnimmt (Anm. 3b) |
je angefangene10 Personalfälle |
1 Punkt |
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e 2) für die das Verwaltungs- und Serviceamt keine Geschäftsführungsaufgaben wahrnimmt |
je angefangene15 Personalfälle |
1 Punkt |
f) |
Zahl der Stellendeputate der ständig unterstellten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter nach Stellenplan (Anm. 6) |
je angefangenes Stellendeputat |
5 Punkte |
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Stellen mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 Prozent und mehr werden als ganze Stelle angerechnet; Stellen mit einem Beschäftigungsgrad von unter 50 Prozent als halbe Stelle. |
3. Die durch Vereinbarung übertragenen Geschäftsführungsaufgaben sollen mindestens umfassen:
a) In finanz- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten
b) In personalrechtlichen Angelegenheiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der angeschlossenen Rechtsträger neben der Entscheidung über die Einstellung und Eingruppierung auch die Kompetenz über arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
4. Die Summe des genehmigten Haushaltsvolumens bzw. des Wirtschaftsplanvolumens ist auf das Jahr 2002 (Jahr, das den erstmaligen Erhebungen anlässlich der Verabschiedung des Einzelgruppenplans 64a zu Grunde liegt) um den allgemeinen Verbraucherpreisindex für Baden-Württemberg des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zu bereinigen (Index 2002 Jahresdurchschnitt = 103,9/Preisbasisjahr 2000 = 100).
5. Personalfall ist
6. Als ständig unterstellte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter gelten mit Ausnahme von Zivildienstleistenden, Auszubildenden und ABM-Kräften alle
Soweit die Eingruppierung von der Zahl der ständig unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängt, ist es unschädlich, wenn im Stellenplan zur Besetzung ausgewiesene Stellen nicht besetzt sind.