Online-Broschüre "Datenschutz im Arbeitsverhältnis" überarbeitet
Im Arbeitsverhältnis gelten bestimmte Gesetze und Verordnungen, die das Erheben, Speichern und Auswerten von Daten zulassen. Aber was ist letztlich zulässig, was nicht und wer ist dafür zuständig, dass alles ordnungsgemäß durchgeführt wird? Im Fokus dieser Betrachtungen steht das Recht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung und die Möglichkeiten von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Die neue Broschüre ist ein Handlungsratgeber für alle, die dafür sorgen müssen, dass die Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten werden. Dazu gehören natürlich insbesondere alle Mitarbeitervertretungen, Betriebs- und Personalräte. Die Broschüre richtet sich aber ebenso direkt an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich über ihre Rechte informieren möchten.
Die Broschüre wird von der Arbeitskammer ausschließlich online angeboten. Sie darf zur privaten Nutzung kostenfrei heruntergeladen werden:
http://www.arbeitskammer.de/index.dante?node_id=19131
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Arbeitskammer des Saarlandes
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