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November 2017

BGW-aktuell

Kein Versicherungsschutz bei alkoholbedingten Arbeitsunfällen

[BGW/red. 04.02.2008] - Karneval, Geburtstage, Betriebsfeste – in deutschen Unternehmen gibt es viele Anlässe, das Glas zu heben. Passiert deswegen ein Arbeitsunfall, entfällt oft der gesetzliche Versicherungsschutz, so die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Ist Alkohol im Spiel, so ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz sehr schnell gefährdet. Dann wird im Einzelfall abgewogen, ob der Unfall auch so passiert wäre oder ob es wesentlich am Alkohol gelegen hat.

„Es gibt keine feste Promillegrenze als Orientierungsmaßstab“, erläutert Sozialrechtsexperte Michael Woltjen von der BGW. „Daher ist es besser, von vornherein auf Bier, Wein, Sekt und Co. am Arbeitsplatz zu verzichten.“ Insbesondere für den anschließenden Heimweg ist dies wichtig: Unter normalen Umständen ist der Weg zur und von der Arbeit versichert – bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit jedoch in der Regel nicht.

Alkohol am Arbeitsplatz bringt Unternehmen gleich in mehrfacher Hinsicht Probleme: Bis zu 30 Prozent der Betriebs- und Wegeunfälle sind nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen alkoholbedingt. „Social Drinking“ kann außerdem Alkoholabhängigkeit fördern.

Statt Gelegenheiten, die zum Trinken verleiten, benötigen gefährdete Mitarbeiter jedoch konkrete Hilfsangebote, so die BGW. Sie rät, Kontakt zu professionellen Hilfen wie Betriebsarzt oder außerbetrieblichen Beratungsstellen zu vermitteln. Personalverantwortliche sollten ein vertrauensvolles Gesprächsklima aufbauen, zugleich aber auch die arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufzeigen.

Die BGW und andere Berufsgenossenschaften bieten Seminare über die Sicherheitsrisiken des Alkoholkonsums an. Die Teilnehmer lernen dort angemessene und frühzeitige Interventionsstrategien bei alkoholbedingten Auffälligkeiten kennen. Darüber hinaus werden unterschiedliche Gesprächssituationen vorbereitet und geübt, was für die Umsetzung im Arbeitsalltag entscheidend ist.

Nähere Informationen der Berufsgenossenschaften erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen BG: www.dguv.de [externer Link, öffnet in eigenem Fenster]
Quelle: BGW

Original-URL dieser Seite: http://www.arbeit-und-gesundheit.de/webcom/show_article.php?wc_c=264&wc_id=22 [externer Link, öffnet in eigenem Fenster]

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