Kirchliche Entgeltordnung
Abschnitt 7
Gemeindediakoninnen und Gemeindediakone/
Jugendreferentinnen und Jugendreferenten
Entgeltgruppe 9a
Entgeltgruppe 10
Entgeltgruppe 11
(Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 12
(Protokollerklärungen Nr. 3)
Protokollerklärungen:
Nr. 1
Solche Tätigkeiten sind z. B. Leitungsaufgaben; schwierige oder umfangreiche Koordinationsaufgaben; Grundsatz-, Planungs- oder Fortbildungsaufgaben (z. B. als Referentin bzw. Referent im Amt für Jugendarbeit, Beauftragung mit Verwaltungsaufgaben nach § 5 Abs. 2 GDG i. V. m. § 3 Abs. 1 Dienstgruppen-RVO).
Nr. 2
Eine Zusatzausbildung im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmales liegt vor, wenn sie durch einen mindestens einjährigen Lehrgang oder in einer mindestens zweijährigen berufsbegleitenden Ausbildung oder durch eine andere kirchlich als gleichwertig anerkannte Ausbildung vermittelt wird.
Nr. 3
Soweit aufgrund von Tätigkeiten die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe 13 und höher der
Anlage 1 Teil 1 des Tarifvertrages über die Entgeltordnung des Bundes erfüllt sind, erfolgt die
Eingruppierung nach diesen Tätigkeitsmerkmalen.