Kirchengewerkschaft
Landesverband  B A D E N

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September 2014

Kirchliche Entgeltordnung

Abschnitt 16
Professorinnen und Professoren der Evangelischen Hochschule Freiburg

Entgeltgruppe W 2 / W 3

Fall­grup­pe 1
Das Entgelt der im Arbeitsverhältnis an der Evangelischen Hochschule Freiburg stehenden Professorinnen und Professoren richtet sich nach dem für entsprechende Professorinnen und Professoren im Dienst des Landes Baden-Württemberg jeweils geltenden Besoldungsrecht sowie nach der Rechtsverordnung über die Vergabe von Zulagen zur Besoldung der Professorinnen und Professoren der Evangelischen Hochschule Freiburg in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 in der Fassung vom 8. Dezember 2010.


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