Kirchliche Entgeltordnung
Abschnitt 14
Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer
Entgeltgruppe 3
Fallgruppe 1
Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer.
Fallgruppe 2
Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer mit abgeschlossener Lehre im Kraftfahrzeug- oder Schlosserhandwerk oder in Stellen von besonderer Bedeutung.
Entgeltgruppe 5
Fallgruppe 3
Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer wie Fallgruppe 2 mit langjähriger Berufserfahrung.