Kirchengewerkschaft
Landesverband  B A D E N

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September 2014

Kirchliche Entgeltordnung

Abschnitt 14
Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer

Entgeltgruppe 3

Fall­grup­pe 1
Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer.

Fall­grup­pe 2
Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer mit abgeschlossener Lehre im Kraftfahrzeug- oder Schlosserhandwerk oder in Stellen von besonderer Bedeutung.


Entgeltgruppe 5

Fall­grup­pe 3
Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer wie Fallgruppe 2 mit langjähriger Berufserfahrung.


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