Kirchengewerkschaft
Landesverband  B A D E N

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Oktober 2010

März 2007

Arbeitsvertrags Richtlinien für Einrichtungen der Diakonie (AVR)
Anlage 6 - Erholungsurlaub

in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 2007
Datum des Inkrafttretens: 1. Juli 2007

ERHOLUNGSURLAUB
(zu § 28a AVR)

Der Erholungsurlaub der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit auf fünf Arbeitstage verteilt ist (5-Tage-Woche), beträgt:

in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 13

    bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage
    bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage
    nach vollendetem 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage

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