Kirchengewerkschaft
Landesverband  B A D E N

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November 2013

Arbeitsvertrags Richtlinien für Einrichtungen der Diakonie (AVR)
Anlage 10a - AUSBILDUNGSENTGELTE

gültig ab 01. Dezember 2009
in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 2007,
geändert durch Bekanntmachung vom 20. November 2009,
geändert durch Bekanntmachung vom 25. November 2009,
geändert durch Bekanntmachung vom 7. Februar 2011, Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2012,
geändert durch Bekanntmachung vom 16. Mai 2011, Datum des Inkrafttretens: 1. Mai 2011,
geändert durch Bekanntmachung vom 15. Mai 2012, Datum des Inkrafttretens: 1. April 2012,
zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 11. Juni 2013, Datum des Inkrafttretens: 1. Juni 2013.

Soweit die Ausbildungsbestimmungen nach abgelegtem Examen ein Praktikum zur Erlangung der staatlichen Anerkennung vorschreiben, erhalten die Praktikantinnen und Praktikanten das nachstehende monatliche Ausbildungsentgelt:

I. Für die Berufe

Entgelt (€)

Kinderzuschlag (€)

der Sozialarbeiterin, des Sozialarbeiters

1.615,97

71,36

der Sozialpädagogin, des Sozialpädagogen

1.615,97

71,36

der Heilpädagogin, des Heilpädagogen

1.615,97

71,36

 

 

 

der pharm.-techn. Assistentin, des pharm.-techn. Assistenten

1.384,02

68,00

der Altenpflegerin, des Altenpflegers

1.384,02

68,00

der Erzieherin, des Erziehers

1.384,02

68,00

der Heilerziehungspflegerin, des Heilerziehungspflegers

1.384,02

68,00

 

 

 

der Kinderpflegerin, des Kinderpflegers

1.325,24

68,00

der Haus- und Familienpflegerin, des Haus- und Familienpflegers

1.325,24

68,00

der Rettungsassistentin, des Rettungsassistenten

1.325,24

68,00

der Masseurin und med. Bademeisterin, des Masseurs und med. Bademeisters

1.325,24

68,00

II. Auszubildende

Das Ausbildungsentgelt beträgt

 

im ersten Ausbildungsjahr

763,71 €

im zweiten Ausbildungsjahr

816,19 €

im dritten Ausbildungsjahr

863,42 €

im vierten Ausbildungsjahr

931,65 €


[Die Abzüge für Unterkunft und Verpflegung werden ab 1. Januar 2012 gestrichen]

III. Im Pflegedienst

   Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege und Altenpflege:

im ersten Ausbildungsjahr

889,66 €

im zweiten Ausbildungsjahr

952,64 €

im dritten Ausbildungsjahr

1.057,60 €

   Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflegehilfe und in der Altenpflegehilfe:   806,75 €

IV. -gestrichen-

V. Das monatliche Entgelt für die Ärztin bzw. den Arzt im Praktikum beträgt:

 

Entgelt (€)

Kinderzuschlag (€)

im ersten Jahr der Tätigkeit als Ärztin bzw. Arzt im Praktikum

1.185,28

63,08  

im zweiten Jahr der Tätigkeit als Ärztin bzw. Arzt im Praktikum

1.350,57

63,08  

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