Kirchengewerkschaft
Landesverband  B A D E N

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August 2011

Arbeitsvertrags Richtlinien für Einrichtungen der Diakonie (AVR)
Anlage 10a - AUSBILDUNGSENTGELTE (Ost)

gültig ab 01. Juni 2004
in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 2007,
geändert durch Bekanntmachung vom 20. November 2009, Datum des Inkrafttretens: 1. Juli 2007
zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Februar 2011, Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2012

gestrichen ab 1. Juli 2011

Soweit die Ausbildungsbestimmungen nach abgelegtem Examen ein Praktikum zur Erlangung der staatlichen Anerkennung vorschreiben, erhalten die Praktikantinnen und Praktikanten das nachstehende monatliche Ausbildungsentgelt:

I. Für die Berufe

Entgelt (€)

Kinderzuschlag (€)

der Sozialarbeiterin, des Sozialarbeiters

1.380,00

66,02

der Sozialpädagogin, des Sozialpädagogen

1.380,00

66,02

der Heilpädagogin, des Heilpädagogen

1.380,00

66,02

 

 

 

der pharm.-techn. Assistentin, des pharm.-techn. Assistenten

1.176,00

62,89

der Altenpflegerin, des Altenpflegers

1.176,00

62,89

der Erzieherin, des Erziehers

1.176,00

62,89

der Heilerziehungspflegerin, des Heilerziehungspflegers

1.176,00

62,89

 

 

 

der Kinderpflegerin, des Kinderpflegers

1.124,00

62,89

der Haus- und Familienpflegerin, des Haus- und Familienpflegers

1.124,00

62,89

der Rettungsassistentin, des Rettungsassistenten

1.124,00

62,89

der Masseurin und med. Bademeisterin, des Masseurs und med. Bademeisters

1.124,00

62,89

II. Auszubildende

Das Ausbildungsentgelt beträgt

 

im ersten Ausbildungsjahr

629,00 €

im zweiten Ausbildungsjahr

675,25 €

im dritten Ausbildungsjahr

716,88 €

im vierten Ausbildungsjahr

777,00 €


[Die Abzüge für Unterkunft und Verpflegung werden ab 1. Januar 2012 gestrichen]
Das Ausbildungsentgelt wird wie folgt gekürzt:

 

bei gewährter Unterkunft und Verpflegung

139,15 €

bei gewährter Unterkunft

35,73 €

bei gewährter Verpflegung

103,42 €



III. Im Pflegedienst

   Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege und Altenpflege:

im ersten Ausbildungsjahr

740,00 €

im zweiten Ausbildungsjahr

795,50 €

im dritten Ausbildungsjahr

888,00 €

   Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflegehilfe und in der Altenpflegehilfe:   667,00 €

IV. -gestrichen-

V. Das monatliche Entgelt für die Ärztin bzw. den Arzt im Praktikum beträgt:

 

Entgelt (€)

Kinderzuschlag (€)

im ersten Jahr der Tätigkeit als Ärztin bzw. Arzt im Praktikum

1.096,38

58,34  

im zweiten Jahr der Tätigkeit als Ärztin bzw. Arzt im Praktikum

1.249,28

58,34  

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