Vorsorgeuntersuchungen für Jahrespraktikanten/innen in Kindertagesstätten
(Information EFAS, Frau Dr. Falcke)
Erweiterung des Betreuungsumfangs für die Mitarbeitenden der evangelischen Kirche.
Ab dem 1. Januar 2013 geht die vorgeschriebene Pflichtuntersuchung „Biologische Arbeitsstoffe“ nach der ArbMedVV für Praktikanten/innen in den Kindertagesstätten in den Betreuungsumfang des Pauschalvertrages ein.
Dieses Berufspraktikum stellt in der Regel das dritte Ausbildungsjahr dar, es handelt sich hierbei um ein geschlossenes Anerkennungsjahr.
In den Bundesländern, in denen dieses geschlossene Anerkennungsjahr vorgesehen ist, erfolgt die betriebsärztliche Betreuung der Praktikanten/innen im Rahmen des Betreuungsvertrages mit der B.A.D. GmbH.
Praktikanten/innen, die nur wochenweise ein Praktikum absolvieren, können nicht berücksichtigt werden.
Demnächst wird der Arbeitsmedizinische Betreuungskatalog überarbeitet und neu aufgelegt. Diese Berufspraktikanten/innen werden dann auch als zu betreuende Mitarbeiter/innen im Rahmen des Pauschalvertrages im Arbeitsmedizinischen Betreuungskatalog mit aufgelistet werden.